Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22246-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der globalen Minderausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Teilhaushalt Ref. 0500 Sozialreferat und FB 50 Soziales und Gesundheit / Aufnahme in die TO der Sitzung am 24.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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24.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den im Antrag der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 11.10.2023 (Ds 23-22246) aufgeführten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Minderaufwendungen und die Mehrerträge kommen wie folgt zustande:
lfd. Nr. | Erläuterung |
57 | Einmaliger Sondereffekt durch die Nichtbesetzung der Stabsstelle Vielfalt, Zuwanderung und Demokratie im Jahr 2023. Die tatsächliche Sperrung betrifft ausschließlich Ansätze im Teilhaushalt FB 10. |
58 | Es handelt sich um neu geschaffene Stellen zum Stellenplan 2023 für den Mehrbedarf bei der Wohngeldsachbearbeitung aufgrund der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023. Die für die globale Minderausgabe berücksichtigen Stellen konnten bzw. können in 2023 nicht besetzt werden. Die Freigabe und Besetzung erfolgt fallzahlgebunden. |
59 | Vier Stellen im Bereich Sporthalle Naumburgstraße wurden bisher nicht besetzt, da die Unterkunft in 2023 nicht mehr zur Unterbringung Geflüchteter benötigt wird. |
60 + 61 | Verringerung auf der Aufwandsseite aufgrund der aktuell geringeren Anzahl an Bedarfsgemeinschaften SGB II als zum Zeitpunkt der Planung prognostiziert. Absenkung auf der Ertragsseite aufgrund der Erstattungsregelungen (61,60 % vom Aufwand). Insofern tritt hier eine Netto-Entlastung für den Haushalt in Höhe von 844.800 € ein. |
62 | Es handelt sich hier um eine nicht geplante Sonderzahlung des Landes gem. § 4b AufnG als finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine. |
63 | Anschaffung und Inbetriebnahme von Leichtbauhallen für die Unterbringung von Geflüchteten wird in 2023 nicht erfolgen. Aufwendungen für z.B. Bewachung und Catering entfallen. |
64 | Der Planansatz für den Härtefallfonds für Privatpersonen zur Abmilderung der Energiekrise wird aufgrund der Fallzahlentwicklung nicht ausgeschöpft. |
65 | Der Planansatz 2023 für Wohnungsbindungen, Vermieterzuschüsse etc. wird nicht im vollen Umfang ausgeschöpft werden. |
Zu Frage 2:
Beim Personalaufwand handelt es sich durchweg um Stellen, die in 2023 aus diversen Gründen nicht besetzt werden konnten bzw. können.
Hinsichtlich der Stabsstelle Vielfalt, Zuwanderung und Demokratie musste aufgrund vorhandener Strukturen die verwaltungsmäßige Einbindung abgestimmt werden. Die Personalfluktuation und die immer noch bestehenden Vakanzen sowie die Sicherstellung zwingend notwendiger Aufgaben haben die Umsetzung/Besetzung der Stabstelle verzögert.
Die Sporthalle Naumburgstraße wurde und wird im Jahr 2023 aller Voraussicht nach nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten benötigt.
Neu geschaffene Stellen zum Stellenplan 2023 für den Mehrbedarf bei der Wohngeldsachbearbeitung aufgrund der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 mussten und müssen in 2023 teilweise nicht besetzt werden. Die Freigabe und Besetzung erfolgt aufgaben- und fallzahlgebunden, sodass der Bedarf bis Ende 2023 absehbar nicht bestand bzw. bestehen wird. Die Stellen sind weiterhin im Stellenplan vorhanden.
Zu Frage 3:
Nein, es gab keine Verzögerungen oder Behinderungen bei wichtigen Aufgaben und Projekten, die vom Rat beschlossen wurden.
