Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22423-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage im Stadtbezirksrat 222 vom 07. November 2023 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Stadtentwässerung Brauschweig (SE|BS) wie folgt Stellung:

 

 

Bei den Entwässerungsanlagen im gesamten Baugebiet Hopfengarten in Timmerlah handelt es sich um eine Trennkanalisation. Das Niederschlagswasser wird in ein Regenrückhaltebecken (RRB) abgeführt. Das Schmutzwasser fließt im Freigefälle zum Pumpwerk 113 in der Kirchenwiese und wird von dort über eine Druckleitung in das Schmutzwassernetz in der Straße Dornenbusch eingeleitet.

 

Die öffentlichen Entwässerungskanalanlagen (inkl. dem RRB) sind gemäß dem jeweiligen Stand der Technik und Vorschriften dimensioniert. In Abhängigkeit der Örtlichkeit und Flächennutzung wird derzeit ein 3 bis 5-jährliches Regenereignis r die Dimensionierung zu Grunde gelegt.

 

Die Dimensionierung des RRB ist ebenfalls hydraulisch ausreichend. Entgegen des optischen Eindrucks sind alle RRBs trotz des Bewuchses voll funktionsfähig. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Naturschutzrechts dürfen Mäharbeiten erst ab Mitte Juni begonnen werden. Die Ein- und Auslässe werden regelmäßig kontrolliert, um das Abfließen zu gewährleisten. Im Bedarfsfall werden entsprechende Maßnahmen veranlasst.

 

r eine einheitliche Bewertung von Starkregenereignissen ist gemäß Regelwerk (DWA-M 119) der Starkregenindex mit einer Skala von 1 bis 12 eingeführt worden. Die Entwässerungsanlagen müssen in Wohngebieten einen Starkregen mit dem Index 4, in Gewerbegebieten mit dem Index 5 aufnehmen können. Das Starkregenereignis vom 22.06.23 ist lokal jedoch dem Index 10 zuzuordnen. Dieses lag außerhalb jeglicher Statistik und wurde in dieser Intensität bisher auch noch nicht aufgezeichnet.

 

r solche Starkregenereignisse ist nach dem Regelwerk ein vollständiger Schutz vor Überflutungen weder technisch noch wirtschaftlich leistbar.

 

Die Untersuchung der Entwässerungsanlagen (Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle) erfolgt turnusmäßig alle 2 Jahre. Die bedarfsgerechten Reinigungsintervalle auf Grundlage der vorgenannten Überprüfung liegen bei den Regenwasserkanälen zwischen 3 und 5 Jahren.

 

Die Unterhaltung (Reinigung) von Schlammfangeimer und das Absaugen von Nass-Sinkkästen (Gullys") wird ordnungsgemäß und bedarfsgerecht mind. einmal pro Jahr (Trockenabläufe mind. 2-mal pro Jahr) durchgeführt.

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