Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21861-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 23.08.2023 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, an der Einfahrt auf den Fahrradstreifen vom Radweg aus Richtung Lammer Kreisel kommend, direkt hinter der Ausfahrt aus der Straße Lammer Busch, durch eine Beschilderung oder durch eine Rotfärbung eines ersten Teils des Fahrradstreifens dafür zu sorgen, dass aus dem Kreisel kommende Kraftfahrzeuge darauf hingewiesen werden, dass Radfahrer vom Radweg kommend auf den Fahrradstreifen wechseln.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird für die Querung der Straße „Lammer Busch“ die Furt für Radfahrende markieren, die Beschilderung anpassen und eine baulich geschützte Einleitung in den Fahrradschutzstreifen der Neudammstraße errichten.

 

Die Verwaltung verweist darauf, dass es sich bei dem Radweg vom Kreisel in Lamme kommend Richtung altem Ortsteil um keinen benutzungspflichtigen Radweg handelt. Dementsprechend können Radfahrende bereits ab dem Kreisel auf der Straße fahren.

 

r Radfahrende erhält die Querung der Straße Lammer Busch eine Furtmarkierung. Um die Radfahrenden von dem nicht benutzungspflichtigen Radweg sicher in den Verkehr der Neudammstraße zu leiten, wird vor dem Beginn des Fahrradschutzstreifens eine Sperrfläche markiert und das VZ 605-10 „Schraffenbake, Aufstellung rechts aufgestellt. Da die Furt mehr als 5 m von der durchgehenden Fahrbahn abgesetzt ist, ist vorgesehen, dort die Vorfahrtsregelung mit Beschilderung zu verdeutlichen.

 

Das Auftragen einer Rotmarkierung dient der Aufmerksamkeitserhöhung und wird an Stellen angewendet, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Dazu gehören beispielsweise ausgewählte Schutzstreifen oder unsignalisierte Radwegfurten mit Radverkehr in zwei Richtungen.

 

Grundsätzlich würde ein vollflächiges Kennzeichnen von allen Kreuzungsbereichen/Einmündungen im Stadtgebiet mit roter Farbe einerseits hohe Kosten verursachen, andererseits ist aus der Verkehrspsychologie bekannt, dass die Signalwirkung nachlässt, wenn keine Differenzierung mehr zwischen Stellen mit besonderem Aufmerksamkeitsgrad und der sonstigen Radverkehrsinfrastruktur stattfindet.


 

Eine zusätzliche Rotmarkierung ist daher an dieser Stelle nicht vorgesehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise