Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22289-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zur Anfrage der Fraktion BiBS im Rat der Stadt vom 18. Oktober 2023 (23-22289) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen der internen Verwaltungsabstimmung hat FB 51 den Auftrag erhalten weitere geeignete Unterbringungsalternativen zu prüfen.

 

Zu Frage 2:

Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen liegt gemäß § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zuständigkeit des Rates. Er kann gem. § 71, Abs. 7 NKomVG darüber entscheiden in welchen Ausschüssen „neben (den gewählten) Abgeordneten, andere Personen“ einen Sitz erhalten können.

 

Sobald sich das Jugendparlament konstituiert hat, kann durch das Jugendparlament auch eine Anregung an den Rat (bzw. den Jugendhilfeausschuss) gegeben werden, für welche Ausschüsse eine Mitgliedschaft angestrebt wird.
 

Weitergehende Informationen können z.B. den Publikationen des Deutschen Kinderhilfswerks entnommen werden.[1]

 

Zu Frage 3:

Ein Stimmrecht für Personen, die keinen Abgeordnetenstatus haben, ist gemäß NKomVG nicht vorgesehen, bzw. möglich.
 


[1] Vgl. Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW): Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von
  Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland, S. 55 (2022).

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