Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22376-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage vom 2. November 2023 (23-22376) der SPD-Fraktion im Rat der Stadt /

der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.)

 

Nach Beschlusslage durch den Rat ist in Braunschweig die flächendeckende Einführung der Ganztagsgrundschule nach dem Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) vorgesehen. Dieser Prozess ist auf einen zeitlichen Rahmen dimensioniert, der deutlich über das Schuljahr 2026/27 hinausgeht. Grundlage des Braunschweiger KoGS-Modells sind trilaterale Kooperationsverträge zwischen Schule, Jugendhilfe und Kommune. Damit dieses Konzept auch zukünftig erfolgreich umgesetzt werden kann, bedarf es der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Fortschreibung.

 

Die nun vom Land eingenommene Position der beabsichtigten Umsetzung des Rechtsanspruchs (mit Ausnahme der Ferienzeiten) durch die Ganztagsgrundschule erfordert zumindest die Prüfung der bisherigen Ausbaustrategie, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Rat davon ausgegangen werden musste, dass das Land Niedersachsen sich im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs an der Finanzierung des Rechtsanspruchs auf schulische Ganztagsbetreuung ganz erheblich beteiligen wird.

 

Da die landessseitig erwarteten finanziellen Unterstützungen nun ausbleiben und damit die ursprüngliche Ausbaustrategie des Rates weiterhin Kostensteigerungen für den kommunalen Haushalt erzeugen wird, braucht es nunmehr mindestens eine Bestätigung oder Anpassung dieser Strategie durch den Rat.

 

Besonders schwierig aus Sicht der Fachverwaltung ist jedoch, dass die Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zwar als Absichtserklärungen gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden bzw. lediglich allgemein gehalten über das Onlineportal Ganztag des Landes kommuniziert wurden, jedoch leider keine konkreten, darüber hinaus gehenden schriftlichen Informationen dazu vorliegen.

 

Zu 2.)

 

Bisher sind die Angaben des Landes in Bezug auf die zukünftige Ausgestaltung der Ausstattung des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen im Detail noch sehr vage. Die seit Jahren angekündigte Neufassung des Erlasses zur Ganztagsschule in Niedersachsen lässt weiterhin auf sich warten. Über den Umfang der Ausweitung der Landesförderung ab dem Schuljahr 2026/27 für dann fünf Angebotstage mit einer Programmerweiterung bis jeweils 16:00 Uhr außerhalb der Ferien kann nur spekuliert werden. Konkrete Berechnungsschlüssel liegen nicht vor. Darüber hinaus ist die Frage der Verbindlichkeit der außerunterrichtlichen Angebote in alleiniger schulischer Verantwortung nicht abschließend geklärt. Was passiert, wenn es z. B. Ausfälle im Kurs- und AG-Band gibt? Wer trägt letztendlich die Verantwortung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs, zumal dieser ja als originäre Pflicht des SGB VIII-Trägers verankert wurde?

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es eine baldige, umfassende und konkrete Positionierung des Landes braucht. Diese Konkretisierung ist für die Planungssicherheit zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Braunschweig zwingend erforderlich. Erfolgt diese nicht zeitnah, müsste auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse über das weitere Vorgehen in Braunschweig entschieden werden.

 

Zu 3.)

 

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten veränderten Sachverhaltslage auf Landesebene und den damit verbundenen Unklarheiten, wurde die angestrebte Evaluation zu Betreuungsbedarfen und Betreuungsqualitäten in der Braunschweiger Schulkindbetreuung noch nicht gestartet.
 

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