Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22496

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. November 2023 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
  2. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2024 enthalten sind.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1. Wirtschaftsplan 2024

 

Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Stadthallen-GmbH obliegt gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf der Wirtschaftsplan gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH hat den Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 1. November 2023 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2024 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 7.045 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 3.516 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 2.211 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.318 T€ zusammensetzt. In der Wirtschaftsplanung 2024 ist ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe berücksichtigt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 6.679 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 366 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2022 und 2023 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die Wirtschaftsplanung 2024 der Stadthallen-GmbH ist von einer Steigerung der veranschlagten Personalaufwendungen aufgrund einer hohen tariflichen Personalkostenentwicklung und den weiterhin erhöhten Energiekosten durch den voraussichtlichen Wegfall der Energiepreisbremse geprägt. Darüber hinaus ergeben sich Auswirkungen durch die Mitte des Jahres sanierungsbedingte Schließung der Stadthalle.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge.

 

Die Instandhaltungsaufwendungen beinhalten lediglich notwendige bauliche Unterhaltungen sowie Maßnahmen zum Erhalt der technischen Funktionalität und der Betriebssicherheit.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grundsteuern und Kfz-Steuern.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 1.843 T€ vor. Hiervon entfällt ein Anteil von 1.321 T€ auf den Betriebsteil Volkswagen Halle u. a. für die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und des digitalen Gebäudefunks sowie der Installation von Scheinwerfern.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung und die damit einhergehende Schließung der Stadthalle nunmehr in den Jahren 2025 bis 2027. In der Stadthalle sind im Jahr 2024 außer den Gerichtsverhandlungen des Landgerichtes und des Oberlandesgerichtes nur noch wenige Veranstaltungen berücksichtigt.

 

Der Weiterbetrieb in reduzierter Form bis zur Schließung der Stadthalle im Juli 2024 sorgt für eine Verschiebung des Sanierungszeitraumes. Die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH wird spätestens zum 1. August 2024 die Zuständigkeit für das Gebäude übernehmen.

 

Weiterhin werden bei diesem Betriebsteil der wesentliche Teil der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Werbekosten und die nicht zuordenbaren Personalkosten (Verwaltungspersonal) dargestellt. Zudem sind die Kosten für Pacht, Grundsteuer und Sicherung des Geländes der Stadthalle veranschlagt.

 

Vor diesem Hintergrund werden Gesamterträge in Höhe von 263 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.780 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.516 T€.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 2.711 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.923 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.211 T€.

 

Die Buchungslage der Volkswagen Halle ist grundsätzlich gut, so dass durch die bereits vorliegenden Buchungen mit ähnlichen Erträgen wie im aktuellen Jahr und somit gegenüber der bisherigen Planung mit einer Verbesserung geplant wird. Das Tourneegeschäft hat sich gegenüber den letzten Jahren verbessert, entspricht dennoch nicht den Erwartungen bzw. dem Vor-Corona-Niveau.

 

Korrespondierend zu den Erträgen ergibt sich ein Anstieg der Aufwendungen, insbesondere der Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten.

 

Auch die Abschreibungen steigen aufgrund des höheren Investitionsvolumens. Zusätzlich erhöhen sich die Instandhaltungskosten aufgrund der Erneuerung der Bodenbeschichtung in der Arena.

 

Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.359 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.677 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.318 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht Braunschweig) und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne. In diesem Jahr wurde ein neuer Pachtvertrag mit der Eintracht Braunschweig geschlossen, welcher zu erhöhten Abschlagszahlungen für Betriebs- und Nebenkosten sowie Einsparungen im Betriebs- und Verwaltungsaufwand (Rasenpflege) führt. Der Bereich der Erlöse für Strom und Fernwärme ist nach dem Vorsichtsprinzip geplant worden, da noch keine Daten aus dem neuen Messkonzept generiert werden konnten.

 

Bei den New Yorker Lions wird von einem leicht reduzierten Spielbetrieb ausgegangen. Die Instandhaltungskosten steigen aufgrund verschiedener Maßnahmen wie bspw. ein Rasentausch und die Durchführung der Deutschen Leichtathletik Meisterschaften (DLM) gegenüber der Vorjahresplanung um rund 300 T€. Die Kosten für die Durchführung der DLM werden mit 140 T beziffert und können durch erzielbare Erträge wie Sponsoring teilweise kompensiert werden.

 

Zu 2. Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 der Stadthallen-GmbH beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise