Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22497
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH Wirtschaftsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. November 2023 empfohlenen Fassung wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) werden in Höhe von 94,8954 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1046 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafter. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH hat den Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 8. November 2023 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2024 der Stadtbad GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 10.200 T€ aus. Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 9.679 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 521 T€ entfällt. In der Wirtschaftsplanung 2024 ist ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe berücksichtigt.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2022 und 2023 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Im Jahr 2024 werden 650.000 Besucher erwartet. Die Umsatzerlöse fallen mit 4.612 T€ entsprechend höher aus. Gegenüber den Vorjahren ergibt sich wieder ein Anstieg der Besucherzahlen und Umsatzerlöse. Positiv wirkt die geplante Anpassung der Entgeltordnung zum 1. Januar 2024 und Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine zum 1. April 2024. Dies führt zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse von insgesamt rd. 247 T€. Neben den Eintrittsgeldern werden insbesondere Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 36 T€ beinhalten im Wesentlichen Gehaltserstattungen für die Betreuung der Schulschwimmbäder.
Im Materialaufwand werden die Kosten für die zu erwartenden Energieverbräuche und den Wasserbezug sowie die bezogenen Leistungen und Waren veranschlagt. Die städtischen Bäder decken ihren Wärmebedarf zu rd. 90 % über Fernwärme und zu rd. 10 % über Gas. Eine reine Wärmeversorgung über Gas ergibt sich für das Sommerbad Raffteich sowie für die beiden Außensaunen in der Wasserwelt. Aufgrund der moderaten Senkung der der Energiekosten wird gegenüber der bisherigen Planung mit einem um 370 T€ verringerten Materialaufwand geplant. Die Verlängerung der Energiepreisbremse bis April 2024 würde zu einer Einsparung im Materialaufwand führen.
Die geplanten Personalaufwendungen belaufen sich auf 6.664 T€. Die Verschlechterung gegenüber der bisherigen Planung von 930 T€ resultiert im Wesentlichen aus den Tarifsteigerungen aus der Tarifrunde 2023 (639 T€) und der angestrebten Höhergruppierung von Aufsichtspersonal im Badebetrieb (100 T€). Die Anpassung der Entgeltgruppe des Aufsichtspersonals ist aufgrund zunehmender Konkurrenz von anderen Schwimmbädern hinsichtlich der Mitarbeiter- und Nachwuchsgewinnung notwendig und ist ein geeignetes Instrument um Mitarbeitende zu binden.
In den Jahren 2022 bis 2024 erfolgt die Verwendung des Kapitalstocks der Unterstützungskasse in Höhe von insgesamt 477 T€ (Umsetzung eines Vorschlages im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses), der zu einer Verminderung der Aufwendungen für den Ruhelohn bei der Stadtbad GmbH führt.
Gegenüber der vorherigen mittelfristigen Planung sinken die Abschreibungen durch geringere Investitionen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für Marketing, Versicherungen, Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten sowie Berufsförderungsmaßnahmen.
Die geplanten Zinsaufwendungen in Höhe von 483 T€ resultieren aus der Fremdfinanzierung der Investitionen. Die Investitionsmaßnahme Sportbad Heidberg mit einem Volumen in Höhe von 10,3 Mio. € wurde in den Jahren 2018 bis 2021 über einen Zwischenfinanzierungsvertrag mit der Stadt Braunschweig abgebildet. Für die gesamte Investitionssumme wurde im Jahr 2022 ein Darlehen aufgenommen und ein jährlicher Zinsaufwand für die Folgejahre für diese Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Die sonstigen Steuern umfassen Grund- und Kfz-Steuern.
Der Investitionsplan für das Jahr 2024 weist ein Volumen in Höhe von insgesamt 1.845 T€ aus. Hiervon entfällt ein Teil in Höhe von 600 T€ auf die Brandschutzsanierung des BürgerBadeParks. Weiterhin soll in die Brandschutzsanierung (450 T€) und der Regenwasserrückhalterung (200 T€) im Sportbad Heidberg investiert werden.
In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 der Stadtbad GmbH beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,3 kB
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