Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22427
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH Übertragung des Geschäftsbetriebs der Bistro Klinikum Braunschweig GmbH auf die Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bistro Klinikum Braunschweig GmbH (Bistro GmbH) ist 2014 aus vergaberechtlichen Gründen gegründet worden. Anlass war die Vergabe von Reinigungsleistungen für die Stadt Braunschweig an die Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH (Klinikdienste GmbH), für die nach den damaligen Vorschriften die erforderliche Inhousefähigkeit fehlte.
Die Bistro GmbH betreibt die Cafés in den Klinikstandorten, die Gastronomie in der Braunschweiger Wasserwelt und bietet einen Catering-Service an. Während bis 2019 noch knapp positive Ergebnisse erreicht werden konnten, hat die Gesellschaft seit Beginn der Corona-Pandemie negative Ergebnisse. Das Eigenkapital ist zwischenzeitlich aufgebraucht, die Liquidität wird seit 2021 mit zwischenzeitlich drei konzerninternen Darlehen im Gesamtumfang von 450.000 € durch die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS GmbH) gesichert. Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ist nicht abzusehen, so dass weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden können.
Die Klinikdienste GmbH hat ihren Umsatz seit der Gründung der Bistro GmbH 2014 von rd. 10,0 Mio. € auf rd. 22,1 Mio. € im Jahr 2022 steigern können. Der Umsatz der Bistro GmbH lag 2022 bei rd. 0,8 Mio. €, so dass nach den aktuellen vergaberechtlichen Vorschriften keine Einschränkungen zu erwarten sind, wenn zukünftig wieder die Klinikdienste GmbH die bislang durch die Bistro GmbH erbrachten Leistungen übernimmt.
Die Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs der Bistro GmbH auf die Klinikdienste GmbH stellt arbeitsrechtlich einen Betriebsübergang dar, sodass die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bistro GmbH unter Wahrung der Rechtspositionen auf die Klinikdienste GmbH übergehen.
Die finanzielle Abwicklung gestaltet sich bezogen auf den Gesamtkonzern ergebnisneutral.
Zukünftig ist vorgesehen, die Gastronomieeinheiten in einer Trennungsrechnung zu führen.
Die im Gesellschaftsvertrag der Klinikdienste GmbH dargestellten Gesellschaftszwecke werden entsprechend angepasst.
Die vollständige Übertragung des Geschäftsbetriebs der Bistro GmbH führt handelsrechtlich dazu, dass der Mantel der GmbH bestehen bleibt und für die weitere Neustrukturierung des Klinikums als Vorrats-GmbH im Klinikum-Konzern verbleibt. Es ist angedacht, diesen Vorteil im Hinblick auf das im Bau befindliche Diagnostikzentrum zu nutzen und zu gegebener Zeit auch dazu eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.
Der Gründung der Bistro GmbH lag ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS GmbH) nach vorherigem Anweisungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss zugrunde. Auch für die Entscheidung zu der geplanten Betriebsübertragung soll es eine entsprechende Beschlussfassung geben, da die Konzernstruktur des Klinikums erneut verändert wird. Nach der Beschlussfassung ist vorgesehen, die Kommunalaufsicht unter Hinweis auf § 152 NKomVG entsprechend zu informieren.
Der Aufsichtsrat der SKBS GmbH hat sich mehrfach mit der Übertragung des Geschäftsbetriebs von der Bistro GmbH auf die Klinikdienste befasst und diese befürwortet, auch die Verträge liegen inzwischen vor.
I. V.
