Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22442
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Wirtschaftspläne 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Wirtschaftsplan 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. November 2023 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2024 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 16. November 2023 empfohlenen Fassung festgestellt wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2024 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 16. November 2023 empfohlenen Fassung festgestellt wird.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.
Für jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.
Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Wirtschaftsplan bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH hat sich in seiner Sitzung am 16. November 2023 mit den Wirtschaftsplänen der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Wirtschaftspläne zu beschließen.
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Der Wirtschaftsplan 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 6.917,1 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 8.454,7 T€ einen Jahresfehlbetrag von 1.537,6 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan 2024 eingeplant.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2022 und 2023 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die Planung für das Jahr 2024 fällt im Vergleich zum Vorjahr etwas schlechter aus. Steigerungen im Bereich der Aufwendungen sind insbesondere bei den Personalaufwendungen (+725 T€) zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Anpassungen aufgrund von Tariferhöhungen, Höherstufungen der Mitarbeitenden sowie Stundenerhöhungen. Des Weiteren ist eine Erhöhung der Einplanung im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu erkennen (+125 T€). Diese ergeben sich größtenteils durch gestiegene Raum- und Mietkosten. Demgegenüber stehen Erhöhungen im Bereich der Erträge. Insbesondere bei den Umsatzerlösen ist eine deutliche Steigerung zu erkennen (+751 T€). Hier sind im Wesentlichen die Umsätze aus Teilnahmegebühren im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
In Summe ergibt sich der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.537,6 T€ und damit eine Erhöhung des Fehlbetrags gegenüber der Wirtschaftsplanung 2023 um 72 T€.
Die Gesellschaft hat einen Beitrag zur Umsetzung der Globalen Minderausgabe des Städtischen Haushalts in der Planung berücksichtigt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH verwiesen.
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“.
Der Wirtschaftsplan 2024 der VHS Arbeit und Beruf GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 7.379,8 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 7.379,8 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Zuschuss der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 3.933,0 T€.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2022 und 2023 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:


Der Zuschuss im Bereich der Kommunalen Beschäftigungsförderung steigt im Vergleich zur Vorjahresplanung um 284,7 T€ zum einen aufgrund tarifbedingter Personalkostensteigerungen, zum anderen durch den erhöhten kommunalen Förderanteil bei der Umsetzung des Projekts „Sozialer Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II (Teilhabechancengesetz).
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024 der VHS Arbeit und Beruf GmbH verwiesen.
Haus der Familie GmbH
Der Wirtschaftsplan 2024 der Haus der Familie GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1.678,0 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.678,0 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 263,5 T€.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2022 und 2023 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die Erhöhung des Zuschusses im Bereich der Haus der Familie GmbH (+11,1 T€) resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung an die Mittelfristige Finanzplanung, insbesondere aus der Erhöhung des Personalaufwandes aufgrund von Tarifsteigerungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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855,7 kB
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