Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22495
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. November 2023 empfohlenen Fassung festzustellen.
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2025 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2024 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:
- Projekt E-Buskonzept (Buslieferung der alternativ angetriebenen Busse)
- Ladeinfrastruktur Gelegenheitslader E-Bus im Stadtgebiet
- Sanierung Gleichrichterunterwek Lincolnsiedlung
- Erneuerung Gleisdreieck Berliner Platz (Teil 2 und 3)
- Sanierung Gleisanlagen Ottenroder Straße (Querung Bienroder Weg)
- Sanierung Gleisanlagen Gleisverschlingung Lange Straße
- Sanierung Gleisanlagen Mühlenpfordtstraße bis Wendentorwall
- Infrastrukturelle Anpassungen für 2,65m - Bahnen
- Umbau der Haltestellen Hamburger Straße
- Stadt.Bahn.Plus – Vorbereitende Maßnahmen TP1 Volkmarode“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Wirtschaftsplan 2024
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSVG wird den Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 29. November 2023 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.
Der Wirtschaftsplan 2024 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 36.569 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2024 ein um 3.714 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf für die BSVG. Ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe konnte seitens der Gesellschaft in der Planung nicht berücksichtigt werden.
Der Erfolgsplan 2024 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind betrieblich signifikant durch steigende Personal-, Material- und Energiekosten sowie die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft u. a. in Elektromobilität und die Stadtbahnerweiterung geprägt. Die Leistungserstellung und die Nutzung des ÖPNVs normalisiert sich seit dem Ende der Corona-Pandemie, erreicht jedoch noch nicht das ursprüngliche Nutzungsniveau. Mit der Einführung des 49-Euro-Tickets ist ein attraktives Angebot für die Fahrgäste entstanden, die den Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit nutzen können. Im Planungszeitraum wird die auskömmliche Finanzierung dieses Tickets eine wesentliche Grundlage darstellen. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt der Wirtschaftsplan 2024 auf Basis der bundes- und landespolitischen Grundsatzaussagen auch einen Ansatz zum Ausgleich des D-Tickets von jährlich 10,2 Mio. € bis 11,1 Mio. €. Hinsichtlich der konkreten Jahresbeträge wird auf die Ausführungen in der Textziffer I.3 auf Seite 5 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Gegenüber den Vorjahren ist eine Steigerung der Umsatzerlöse geplant. Im Vergleich zu der Prognose für das Jahr 2023 ergibt sich eine Erhöhung um 1.850 T€. Dies entspricht einer Steigerung um 4,7 %. Diese Steigerung unterstellt eine weitere Zunahme der Nutzerhäufigkeiten und die Weiterführung des D-Tickets in Form des 49-Euro-Tickets.
Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung für das Jahr 2024 belaufen sich auf 588 T€ und bemessen sich am Zählergebnis des Jahres 2022. Im Jahr 2024 erfolgt eine erneute Zählung für den Schwerbehindertenquotienten.
Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt. Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche im Wesentlichen die Außenwerbung auf Fahrzeugen und Haltestellen beinhaltet, werden Erlöse in Höhe von 900 T€ erwartet.
Die sonstigen Umsatzerlöse belaufen sich auf 3.212 T€ und beinhalten im wesentlichen Zahlungen des Regionalverbandes und Dritten für die Erbringung von Regiobusleistungen und weiteren Bedarfsverkehren sowie innerkonzernliche Umsätze.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die insbesondere auf eigenen internen Planungs- und Steuerungsmaßnahmen der Gesellschaft im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes sowie der weiteren großen Investitionstätigkeiten anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2024 wird in Höhe von insgesamt 22.995 T€ prognostiziert und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (13.046 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (9.949 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Die Mehrkosten berücksichtigen die Preissteigerungen für Dieselkraftstoff in Bezug auf die seit dem Jahr 2021 stufenweise eingeführte CO2-Besteuerung und die Ausweitung von ÖPNV-Leistungen. Unter den bezogenen Leistungen werden u. a. Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (5.079 T€) sowie Anmietverkehre (4.870 T€) veranschlagt.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 46.126 T€. Neben einem erhöhten Personalbedarf, der aus Leistungsausweitungen resultiert, sind auch Tarifsteigerungen von rund 8 % berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl wird sich auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber der Vorschau 2023 (743 Mitarbeiter inkl. Auszubildende) nicht erhöhen.
Im Jahr 2024 werden Abschreibungen in Höhe von 12.188 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 10.118 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 2.070 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 16.930 T€ im Jahr 2027, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 7.992 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Fahrzeugbeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind erstmals ab dem Jahr 2027 Abschreibungen zu erwarten.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2024 weist unter Einrechnung einer leichten Steigerung des Baupreisindexes einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 83.106 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 3.553 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 36.654 T€ wird ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 46.452 T€ prognostiziert. Als Investitionsschwerpunkte 2024 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
| 20.008 T€ |
| 16.597 T€ |
| 7.565 T€ |
| 6.206 T€ |
| 3.804 T€ |
| 2.600 T€ |
Zu 2. Handlungsermächtigung für Maßnahmen des Planjahres 2025
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können. Dieses betrifft in diesem Jahr insbesondere die Elektro-Busausschreibung, die aufgrund von unerwartet langen Herstellungszeiträumen von über 60 Wochen die Beantragung sowie die zeitliche Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderungen erschwert.
Um für die Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung im Jahr 2025 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2024 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Der Antrag auf vorgezogene Genehmigung im Sinne einer Handlungsermächtigung ergeht für folgende Projekte des Planjahres in 2025:
- Projekt E-Buskonzept (Buslieferung der alternativ angetriebenen Busse)
- Ladeinfrastruktur Gelegenheitslader E-Bus im Stadtgebiet
- Sanierung Gleichrichterunterwek Lincolnsiedlung
- Erneuerung Gleisdreieck Berliner Platz (Teil 2 und 3)
- Sanierung Gleisanlagen Ottenroder Straße (Querung Bienroder Weg)
- Sanierung Gleisanlagen Gleisverschlingung Lange Straße
- Sanierung Gleisanlagen Mühlenpfordtstraße bis Wendentorwall
- Infrastrukturelle Anpassungen für 2,65m - Bahnen
- Umbau der Haltestellen Hamburger Straße
- Stadt.Bahn.Plus – Vorbereitende Maßnahmen TP1 Volkmarode
Da dieser Vorgriff auf das Wirtschaftsjahr 2025 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2025 der BSVG bedeutet, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Das seit der Wirtschaftsplanung 2018 praktizierte Verfahren der Handlungsermächtigung hat sich bewährt und soll entsprechend auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2024 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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