Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22590
Grunddaten
- Betreff:
-
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Wirtschaftsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der
FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung
entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 27. November 2023 dem Wirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan 2024 wie folgt dar:

Der Plan 2024 weist Gesamterträge (ohne Betriebsmittelzuschüsse) in Höhe von 8.159,7 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 11.508,2 T€ aus. Ferner sind ‚Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung‘ in Höhe von 350,0 T€ eingeplant. Die Geschäftsführung hofft wie in den Vorjahren durch diverse Anstrengungen bei unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen insgesamt 350,0 T€ positive Ergebnisauswirkungen erzielen zu können.
Es verbleibt ein Zuschussbedarf der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig (2.092,5 T€) und Stadt Wolfsburg (806,0 T€) in Gesamthöhe von 2.898,5 T€ sowie ein planerisches Defizit von 100,0 T€.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig sind für das Haushaltsjahr 2024 Zuschüsse für die FBWG seitens der Stadt Braunschweig i. H. v. 2.208,9 T€ veranschlagt. Für den Haushalt der Stadt Braunschweig ergibt sich somit eine Mitteleinsparung aus dem nunmehr vorgelegten Wirtschaftsplan 2024. Somit ist ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024 enthalten.
Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber der Vorjahresplanung aufgrund eines für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 mit Volkswagen im Laufe dieses Jahres vereinbarten höheren Nutzungsentgeltes (1.300 T€ p. a., bisher: 1.000 T€). Dieser seit 2022 bestehende finanzielle Beitrag soll sich nicht mehr am Zuschussbedarf orientieren, sondern am von der FBWG zur Verfügung gestellten Ressourcenbedarf für die Anrainerin Volkswagen AirService GmbH. Hierzu wurde ein Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag abgestimmt, der der FBWG einen finanziellen Beitrag der Volkswagen AirService GmbH von mindestens 1,3 Mio. € jeweils für die Jahre 2023 und 2024 garantiert, der jedoch - abhängig von der tatsächlichen Nutzung der Flughafenressourcen durch die Volkswagen AirService GmbH - auch höher sein kann (Hinweis: zudem hat VW wie jeder Kunde der FBWG die flugbetrieblichen Entgelte zu
zahlen). Diese Einnahme ist bei den sonstigen Umsatzerlösen zu veranschlagen.
Ferner sind gestiegene flugbetriebliche Erlöse eingeplant.
Aufwandssteigerungen sind für die Anlagenunterhaltung einkalkuliert, so z. B. Unterhaltungsaufwendungen für das Restaurant/Terrassen Lilienthalplatz 4 und das Empfangsgebäude einschl. Abfertigungsanbau.
Die Erhöhung der Personalkosten wird begründet mit Tarifsteigerungen und tariflichen Höherstufungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen ebenfalls, insbesondere aufgrund weiterer Kosten für das Planänderungsverfahren sowie stark gestiegener Aufwendungen für Schulungen und Lehrgänge.
Der Finanzplan 2024 weist insbesondere die schon in den Vorjahren begonnenen großen
Bauvorhaben Neubau Feuerwache nebst Kfz-Halle (finale Maßnahmen) und Ausbau Hauptgebäude aus.
Insgesamt sind Bauvorhaben in Höhe von 3.558,0 T€ und eine Vielzahl von diversen
Beschaffungen in Höhe von 1.427,0 T€ vorgesehen.
Die Finanzierung der beiden großen Bauvorhaben Neubau Feuerwache nebst Kfz-Halle und Ausbau Hauptgebäude erfolgt bzw. erfolgte durch eine Kreditaufnahme aus den Vorjahren (kommunalverbürgt – ich verweise auf die Vorlage DS 19-12190 vom 27. November 2019). Die weiteren Investitionen werden durch Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität finanziert.
Zur Zuschusseinplanung im Wirtschaftsplan 2024 der Gesellschaft und im Haushalt der Stadt Braunschweig wird ergänzend folgendes angemerkt:
Die beihilferechtlichen Regelungen der EU sahen bis 2017 vor, dass Flughäfen sukzessive bis zum Jahr 2024 ohne Zuschüsse auskommen müssen. Auf Grundlage dieser (damaligen) Rechtslage fasste der Rat der Stadt Braunschweig am 15. März 2016 folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit der Flughafengesellschaft die Vorlage eines Maßnahmenkonzeptes, wie der Flughafen BS-WOB eine mittelfristige Defizitreduzierung auf 0 erreichen und dann ab 2024 ohne Beihilfen auskommen kann.“
Dem Ratsauftrag kam die Verwaltung der Stadt Braunschweig in Abstimmung mit der weiteren Gesellschafterin Stadt Wolfsburg dadurch nach, das auf Flughäfen spezialisierte Beratungsunternehmen „amd.sigma GmbH“ zu beauftragen, ergebnisoffen Möglichkeiten zu eruieren, ob und wie es möglich wäre, den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ggf. ohne Betriebsmittelzuschüsse der Gesellschafterinnen zu betreiben.
Das Gutachten des o. g. Beratungsunternehmens wurde dem Rat der Stadt Braunschweig und dem Rat der Stadt Wolfsburg im Oktober 2018 übermittelt und ergänzend wurde umfassend berichtet. In einer öffentlichen Mitteilung hierzu wurde ausführlich erläutert, ob und in welchen Teilbereichen die Absicht besteht, Ergebnisse aus diesem Gutachten umzusetzen. Siehe hierzu die Mitteilung der Stadt Braunschweig vom 8. März 2019 („Wirtschaftliche Lage und Perspektiven des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg“, DS 19-09863). Der Ratsbeschluss wurde umgesetzt.
Die Rechtslage zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich wie folgt dar:
Seit Juni 2017 sind Flughäfen in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU aufgenommen worden, so dass Flughäfen unter bestimmten Bedingungen (die beim Flughafen Braunschweig-Wolfsburg einschlägig sind) weiterhin Zuschüsse erhalten dürfen. Die derzeitigen Regelungen der AGVO gelten mindestens bis Ende 2026. Folglich ist die Einplanung und Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafterinnen beihilferechtskonform.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435 kB
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