Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2024 in

der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2023 empfohlenen Fassung

festzustellen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Feststellung des Wirtschaftsplanes unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2024 in seiner Sitzung am 21. November

2023 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur

Beschlussfassung empfohlen.

 

Der von der SFB vorgelegte Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2024 weist bei Erträgen in Gesamthöhe von 8.697.600 € und Aufwendungen in Gesamthöhe von 10.263.302 € einen Fehlbetrag in Höhe von 1.565.702 € aus, welcher durch Zuschüsse der Stadt Braunschweig auszugleichen ist.

 

 

Im Doppelhaushalt der Stadt Braunschweig 2023/2024 sind für das Haushaltsjahr 2024 für die SFB 1.606.000 € eingeplant. Der nun im Plan 2024 dargestellte Zuschussbetrag von 1.565.702 € liegt darunter. Somit ist ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024 enthalten.

 

Die Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ weist einen Fehlbetrag von 1.678,8 T€ aus.

Dies resultiert insbesondere aus einer im Finanzplan veranschlagten Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 20.160,0 T€ zur Finanzierung von Grundstückserwerben (s. u.). Dies führt zu dem Erfordernis einer Veranschlagung von (aus Gründen des Vorsichtsprinzips für das gesamte Jahr 2024 zu berechnenden) entsprechenden Zinsaufwendungen in Höhe von 1.055,6 T€, welche das Ergebnis dieser Sparte maßgeblich beeinflussen.

Umsatzerlöse können derzeit nicht in korrespondierender Höhe veranschlagt werden, so dass sich ein Defizit ergibt. So sind Erlöse aus Betreuungsleistungen eingeplant in Höhe von 242,5 T€, u. a. aus Entgelten für die Erbringung der Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten für die Braunschweiger Parken GmbH. Ferner sind 57,0 T€ Erbpachterträge für das Lilienthalhaus 1 und voraussichtlich Lilienthalhaus 2 veranschlagt.

 

In der Sparte Hochbau sind zum einen marktgerecht kalkulierte Honorarerlöse im Rahmen des Projektsteuerungsvertrags zum Konzerthaus und insbesondere aufgrund des Projektverträge zur Stadthallensanierung in Höhe von 1.431,0 T€ veranschlagt. Es wird hierzu auf die Beschlüsse des Rates der Stadt vom 21. März 2023 („Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“, 23- 20743-05) und insbesondere vom 16. Mai 2023 zum Projektrealisierungsvertrag zur Stadthallensanierung (DS 23-21241) verwiesen.

 

In diesem Zusammenhang sind ertragswirksame Bestandsveränderungen in Höhe von 6.985,8 T€ eingeplant. Hierbei handelt es sich um bei den ‚Vorräten‘ zu aktivierende voraussichtliche Baufortschritte bei der Stadthallensanierung (Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen). Diesen Erträgen stehen aber korrespondierend deckungsgleich Aufwendungen für bezogene Leistungen (Materialaufwand) entgegen.

 

Der Personalaufwand ist entsprechend dem im Jahr 2024 notwendigen Personalbedarf angesetzt. Wie beim sonstigen betrieblichen Aufwand können auch hier Synergieeffekte innerhalb der beiden Sparten erzielt werden.

 

Im Finanzplan 2024 der SFB sind 20.160 T € veranschlagt für voraussichtlich erforderliche Darlehensaufnahmen (Sparte Kern und Gewerbe, s. o.). Vorsorglich wurde eine schon im Nachtragswirtschaftsplan 2023 dargestellte Darlehensaufnahme wiederholt im Finanzplan aufgeführt, da diese Kreditaufnahme voraussichtlich im Jahr 2023 nicht mehr erfolgen wird.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 einschließlich des Finanz- und Liquiditätsplanes der Gesellschaft beigefügt.

 

 

 

 


 

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Anlagen

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