Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem der Vorlage beigefügten Vereinbarungsentwurf wird zugestimmt und der Oberbürgermeister beauftragt die Vereinbarung redaktionell endzuverhandeln und zu unterzeichnen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen. 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bezüglich der Historie des Interkommunalen Gewerbegebiets Waller See, 1. BA wird auf die umfangreiche Darstellung der DS 18-08040 und der Mitteilung außerhalb von Sitzungen 23- 20712 verwiesen.

 

Obwohl die vergangenen Gespräche mit der Gemeinde Schwülper wie seinerzeit dargestellt schwierig verliefen, stand aus Sicht der Verwaltung immer eine gütliche Einigung außerhalb des Klagewegs im Fokus. Wie in der o. g. Mitteilung berichtet wurde, wurden der Gemeinde unter einem Gremienvorbehalt Vorschläge zur Beilegung der Thematik übermittelt. Der Rat der Gemeinde Schwülper hat der vorgeschlagenen einvernehmlichen Gesamtlösung im Frühjahr 2023 zugestimmt.

 

Diese Gesamtlösung wird nunmehr in der beigefügten Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Gemeinde Schwülper umgesetzt:

 

-          Wie in der Sitzung des VA am 30.08.2018 beschlossen, zahlt die Gemeinde Schwülper auch für die Jahre 2018 bis 2022 60 % der Gewerbesteuereinkünfte abzüglich der Gewerbesteuerumlage an die Stadt. Die Zahlungsverpflichtung beträgt 3.112.767,28 €.

 

-          Die Stadt Braunschweig beteiligt sich zu 50 % einmalig an der notwendigen Sanierung und Verbreiterung der Zugangsstraße, da diese der einzige Zugang zum

2. BA dem Braunschweiger Gewerbegebiet Waller See - Braunschweig ist. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1.899.515,16 € werden 949.757,58 € mit der o. g. Zahlungsverpflichtung verrechnet.

 

-          Die Straßenunterhaltung des Kreisverkehrsplatzes, der nur zu einem Teil auf Braunschweiger Gebiet liegt, wird der Gemeinde gegen Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 97.200 €, übertragen, der ebenfalls mit der o. g. Zahlungsverpflichtung verrechnet wird. Dabei wird auch die Ablösung der


Straßenunterhaltung für den angrenzenden Straßenast berücksichtigt.

 

-          Auf Wunsch der Gemeinde Schwülper enthält der Vertrag einen Passus, der die bisher bereits in der Praxis gelebte Abstimmung zwischen der Stadt Braunschweig und der Gemeinde bei Grundstückweiterveräußerungen bezüglich des Vorkaufsrecht schriftlich fixiert.

 

Mit dem Vertrag werden die offenen Fragen zur Beteiligung der Stadt an der Sanierung/ Erweiterung der Zugangsstraße, zur Ablösung der Straßenunterhaltung sowie zur Zahlung des ausstehenden Steueranteils gem. § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schwülper und der Stadt Braunschweig abschließend geregelt. Die wechselseitigen Zahlungsverpflichtungen wurden fortgeschrieben und geprüft.

 

Da eine Einigung mit der Gemeinde Schwülper erzielt worden ist, wird davon ausgegangen, dass weder ein Mahnverfahren, noch der Rechtsweg zur Durchsetzung dieser Forderungen erforderlich sein wird (s. Beschluss Nr. 2 der DS 18-08040).

 

 

Im Ergebnis erhält die Stadt Braunschweig

3.112.767,28 € - 949.757,58 € - 97.200 = 2.065.809,70 €. gem. dem § 4 der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zum gemeinsamen Projekt „Gewerbepark Waller See - Braunschweig“ 1. Bauabschnitt abzüglich der vertraglichen Vereinbarungen. Damit ist die Geltungsdauer des Steuerausgleichs beendet und ab dem 1. Januar 2023 fließen die Gewerbesteuererträge zu 100% der Gemeinde Schwülper zu.

 


 

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Anlagen

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