Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22634

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen,

 

  1. den Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. November 2023 empfohlenen Fassung zu beschließen und

 

  1. entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrates zu beschließen, dass die in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 enthaltene und nicht genutzte Kreditermächtigung für die Experimentierklausel 2023 i. H. v. 106,7 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.:

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages seitens der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Städtischen Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Nr. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH hat den Wirtschaftsplan 2024 am 28. November 2023 in der vorgelegten Fassung  zuzüglich eines Restrukturierungsbeitrages i. H. v. 5,0 Mio.   empfohlen und ferner dem Vortrag der Kreditermächtigung zugestimmt. Der Wirtschaftsplan 2024 wird für die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 11. Dezember 2023 um den Restrukturierungsbeitrag ergänzt werden.

 

Hinweis zur laufenden Nr. 16 der in dieser Beschlussvorlage enthaltenen Übersicht:

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 28. August 2023 die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024 unter der Auflage empfohlen, dass während des Geschäftsjahres 2024 ein Restrukturierungsbeitrag i. H. v. 5,0 Mio.  geleistet wird, der den Jahresfehlbetrag in entsprechender Höhe mindert. Dabei wurde noch nicht festgelegt, durch welche Ertrags- bzw. Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dieser Beitrag geleistet werden soll. Die Feststellung über die Erreichung des Zielwertes des Restrukturierungsbeitrages ist insofern erst im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 vorzunehmen. Der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Wirtschaftsplanentwurf 2024 weist ausschließlich das Jahresergebnis vor dem Restrukturierungsbeitrag aus.

 

Erfolgsplan

 

Der bundesweite Krisenmodus der Krankenhaus-Branche macht auch vor Niedersachsen keinen Halt: Umfragen der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft e. V. (NKG) zufolge, erwarten die Niedersächsischen Krankenhäuser für das Geschäftsjahr 2023 ein landesweites Defizit von insgesamt 532,0 Mio. , das in erster Linie auf die nicht auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten zurückzuführen ist. Auch hinsichtlich der Investitionskostenfinanzierung macht sich die andauernde Krise bemerkbar: Im Juli 2023 bezifferte die NKG den landesweiten Investitionsstau mit etwa 3,0 Mrd. . Vor dem Hintergrund der äerst volatilen Bedingungen dieser multifaktoriellen Krise wurde der Wirtschaftsplan 2024 des Städtischen Klinikums aufgestellt.

 

Das Geschäftsjahr 2022 wurde mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 8.723,83  abgeschlossen (siehe hierzu DS 23-21524); in diesem Jahresergebnis ist eine seitens der Stadt Braunschweig außerplanmäßig zur Verfügung gestellte Verlustausgleichszahlung i. H. v. 14.907.000,00  enthalten (siehe hierzu DS 22-20095).

 

r das Geschäftsjahr 2024 ist nunmehr ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 58.514.648,00  vor dem Restrukturierungsbeitrag vorgesehen. Im geplanten Jahresergebnis des Wirtschaftsplanes 2024 wurde, wie auch im Wirtschaftsplan 2023, eine Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang sind für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Stadt Braunschweig folgende Verlustausgleichszahlungen für das Städtische Klinikum vorgesehen: 2023: 29.583.000,00 ; 2024: 21.754.000,00  (siehe hierzu DS 23-20805). Die in der nachfolgenden Übersicht enthaltenen Prognosewerte für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigen bereits die für das Geschäftsjahr 2023 vorgesehene Verlustausgleichszahlung i. H. v. 29,6 Mio. €.

 

Die Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht, entsprechend der Planungen der Vorjahre, von einem regulären Krankenhausbetrieb ohne Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Die Leistungsplanung erfolgte auf Basis der Entwicklungen im Geschäftsjahr 2023, das jedoch insbesondere im ersten Quartal durch Sondereffekte (wie etwa Streikmaßnahmen) geprägt war. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen weder ein beschlossener DRG-Katalog für das Jahr 2024 noch der entsprechende Landesbasisfallwert vor. Zum Ausgleich von allgemeinen bzw. inflationsbedingten Kostensteigerungen wurden keine weiteren Ausgleiche eingeplant; die Vergütungslogik der Betriebskostenfinanzierung sieht an dieser Stelle einen Ausgleich über den Landesbasisfallwert vor, der tatsächlich anfallende Kostensteigerungen jedoch nicht vollständig kompensieren kann.

 

Die Vergleichszahlen für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 sind in der nachfolgenden Übersicht zu finden; auf Grund der Darstellungsweise in Mio. nnen Rundungsdifferenzen enthalten sein. Aufgrund des Zeitpunktes der Aufstellung des Wirtschaftsplanentwurfs 2024 handelt es sich bei dem abgebildeten Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023 um den entsprechenden Wert aus dem Bericht zum zweiten Quartal 2023.

 

 

 

Die Umsatzerlöse sind durch die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen (i. e. DRG-Fallpauschalen) und durch die Erlöse aus dem seit dem Jahr 2020 ausgegliederten Pflegebudget geprägt. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 wurden die Umsatzerlöse marginal höher angesetzt (+6,2 Mio.  bzw. 1,5 %). Die Steigerung basiert in erster Linie auf höheren Erlösen im Bereich der ambulanten Leistungen (+3,7 Mio.  bzw. +25,4 %) und im Bereich des Pflegebudgets (+8,5 Mio.  bzw. +11,5 %); dem Pflegebudget steht jedoch eine entsprechende Steigerung des Personalaufwandes gegenüber. Die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen wurden gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 an die aktuelle Leistungsentwicklung angepasst (-8,6 Mio.  bzw. -3,2 %), da mit dem Ende der Corona-Pandemie im Jahr 2023 ein vorpandemisches Leistungsniveau nicht erreicht werden konnte und auch zukünftig voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Daraus resultiert ein entsprechend geringerer vollstationärer Case Mix von 55.545 Punkten; für das Geschäftsjahr 2023 waren 60.828 vollstationäre Case-Mix-Punkte vorgesehen. Für das Pflegebudget liegen zwischenzeitlich bis einschließlich Geschäftsjahr 2021 endgültige Ergebnisse der Budgetverhandlungen vor, so dass auf dieser Basis  im Gegensatz zu den Vorjahren  eine belastbare Planung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgen konnte.

 

Die Umsatzerlöse nach § 277 HGB wurden im Plan-Plan-Vergleich um 1,2 Mio.  bzw. um 6,7 % erhöht, was im Wesentlichen durch die Herstellung von Zytostatika (für die Behandlung von Krebserkrankungen) für die Tochtergesellschaft „Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig GmbH“ und Dritte zurückzuführen ist.

 

Die betrieblichen Erträge beinhalten diverse Einzelpositionen, darunter insbesondere Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) sowie periodenfremde Erträge aus den Pflegebudgets der Vorjahre. Bei den Vergleichswerten ist zu beachten, dass der Wert für das Geschäftsjahr 2022 den zuvor erwähnten Verlustausgleich der Stadt Braunschweig i. H. v. 14,9 Mio.  beinhaltet. Gleiches gilt für den Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023, der an dieser Stelle einen Betrag i. H. v. 29,6 Mio.  veranschlagt.

 

Der Materialaufwand zeigt sich gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 mit 128,5 Mio.  nahezu unverändert. Trotz der rückläufigen Leistungsentwicklung konnte der Materialaufwand jedoch nicht geringer angesetzt werden. Ursächlich hierfür ist die nicht refinanzierte allgemeine Kostenentwicklung (siehe oben).

 

Der Personalaufwand wurde im Vergleich zum Planwert des Vorjahres um 30,4 Mio.  bzw. 11,8 % höher angesetzt. Dieser Planwert ist insbesondere auf die im Jahr 2023 erzielten Tarifabschlüsse zurückzuführen. Besonders betroffen ist der Bereich des Pflegedienstes mit einer Steigerung um 14,5 Mio.  bzw. 18,1 %; das Pflegebudget wird seit Ausgliederung aus den Fallpauschalen über ein separates Budget refinanziert. Die Anzahl der Vollkräfte (VK) soll im Geschäftsjahr 2024 in Summe von 3.240,26 auf 3.261,59 VK aufgestockt werden (+21,33 VK).

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Plan-Plan-Vergleich mit einer Erhöhung um 4,0 Mio.  bzw. 6,7 % eingeplant. Ursächlich für diesen Anstieg sind im Wesentlichen Aufwendungen für Wartungen und allgemeine Dienstleistungen im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung des Städtischen Klinikums.

 

Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen nach KHG und KHBV bildet denjenigen Teil der Abschreibungen auf Investitionen ab, der durch Fördermittel finanziert wird; dadurch werden die Abschreibungen teilweise neutralisiert.

 

Die Abschreibungen wurden an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Wesentliche Steigerungen sind jedoch erst ab dem Geschäftsjahr 2025 zu erwarten, wenn mit dem Neubau Ost und dem Funktionstrakt Nord als Teil der Zentralen Notaufnahme die nächsten Teilprojekte des Zwei-Standorte-Konzeptes abgeschlossen bzw. aktiviert sein werden.

 

Unter dem Zins- und Finanzergebnis werden langfristige Personalrückstellungen aufgezinst und seit 2019 auch Zinsanteile für die Aufnahme von Fremdkapital berücksichtigt. Da zur Finanzierung der laufenden Baumaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt zunehmend Fremdmittel benötigt werden, wurden für das Geschäftsjahr 2024 um 4,5 Mio. here Aufwendungen im Plan-Plan-Vergleich berücksichtigt.

 

Die Steuern fallen im Wesentlichen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Gesellschaft an.

 

Zur Sicherung der operativen Liquidität sieht der Wirtschaftsplan 2024 eine Finanzierungslinie i. H. v. bis zu 144,9 Mio.  vor. Dafür stehen eine Factoring-Möglichkeit i. H. v. bis zu 15,0 Mio.  und eine Betriebsmittelkreditlinie bei einer Bank i. H. v. bis zu 4,9 Mio.  zur Verfügung. Eine Anpassung erfolgt abhängig vom Bedarf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Städtische Klinikum für Liquiditätsbedarfe im operativen Tagesgeschäft den Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig in Anspruch nehmen kann. Die derzeit eingeumte Linie beträgt bis zu 80,0 Mio. . Neben der operativen Cash-Pool-Linie i. H. v. 15,0 Mio. , wurde zum Ausgleich struktureller Defizite beim Pflegebudget eine strukturelle Cash-Pool-Linie vereinbart. Diese Linie steht dem Städtischen Klinikum mit einem Volumen i. H. v. bis zu 65,0 Mio.  zur Verfügung. Der zugrundeliegende Ergänzungsvertrag, der sich sowohl auf die operative als auch auf die investive Cash-Pool-Linie bezieht, hat eine Laufzeit bis zum 31. rz 2024.

 

Investitions- und Vermögensplanung

 

Die Investitions- und Vermögensplanung bildet im Wesentlichen die weitere Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes ab, das in der Planung zwischenzeitlich mit der Projektbezeichnung „Zentralklinik“ geführt wird. Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist es, den klinische Leistungen zukünftig vollständig am Standort Salzdahlumer Straße zu erbringen und den Standort Celler Straße für andere medizinische Geschäftsfelder zu nutzen. Neben diesem Projekt sind kostenintensive lebensdauerverlängernde Maßnahmen für Bestandsgebäude sowie Investitionen insbesondere in den Bereichen IT und Medizintechnik erforderlich. Das für den Change-Prozess „Zwei-Standorte-Konzept“ veranschlagte Gesamtbudget umfasst aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung eines Budgets für das Teilprojekt „Öffentliche Straßenanlagen West“ nunmehr 803,2 Mio. €.

 

Die Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzepts und der sonstigen Investitionen wurde bereits in den vergangenen Jahren durch den Einsatz von Eigenmitteln des Städtischen Klinikums begonnen und durch Kreditaufnahmen i. H. v. insgesamt 227,4 Mio.  bis November 2023 fortgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2024 ist die Finanzierung von weiteren Investitionen i. H. v. 153,5 Mio.  vorgesehen. Beabsichtigt ist, dass die Kernverwaltung dafür Kredite i. H. v. 126,5 Mio.  aufnehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Städtische Klinikum weiterreichen wird. Der Restbetrag wird durch Fördermittel und andere Fremdfinanzierungen gedeckt. Zur Sicherung der investiven Liquidität wird eine Finanzierungslinie i. H. v. bis zu 150,0 Mio.  benötigt.

 

Mehrjahresplanung

 

Die Mehrjahresplanung bis 2028 setzt auf die für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehenen Daten auf und berücksichtigt ferner die Auswirkungen der wesentlichen langfristigen Projekte wie z. B. die Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzeptes/der Zentralklinik und das Ergebnisverbesserungsprogramm „skbs.performance“.


skbs.performance Programm (Ergebnisverbesserungsprogramm)

 

Das Ergebnisverbesserungsprogramm „skbs.performance“ wird zum Ende des Geschäftsjahres 2023 abgeschlossen werden. Das im Geschäftsjahr 2019 begonnene Ergebnisverbesserungsprogramm hat zum Ziel, bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023  und von da an fortlaufend  ergebnisverbessernde Effekte i. H. v. 41,8 Mio.  pro Jahr zu erzielen. Die positiven Effekte aus dem Ergebnisverbesserungsprogramm wurden bei Aufstellen des Wirtschaftsplanes 2024 für das Geschäftsjahr 2024 und in der Mehrjahresplanung berücksichtigt. Ein Nachfolge-Programm zur Ergebnisverbesserung („skbs.performance 2.0“) soll entwickelt werden, sobald die Auswirkungen derzeit volatilen Rahmenbedingungen der Krankenhaus-Reform beziffert werden können.

 

Tochtergesellschaften

 

Auf Konzernebene ergibt sich unter Einbeziehung der Tochtergesellschaften ein für das Geschäftsjahr 2024 geplanter konsolidierter Jahresfehlbetrag vor Berücksichtigung des Restrukturierungsbeitrages des Städtischen Klinikums als Konzernmutter i. H. v. 58.169.048,00 €.

 

Zu 2.:

 

Die für das Geschäftsjahr 2023 im entsprechenden Wirtschaftsplan vorgesehene Kreditermächtigung wurde bislang nicht genutzt. Gleichzeitig sind im Städtischen Klinikum in den nächsten Monaten erhöhte Investitionsausgaben zu leisten. Aufgrund der aktuell rückläufigen Inflation preisen verschiedene Marktteilnehmer bereits Zinssenkungen spätestens Mitte 2024 in den Forward-Rates ein. Die Höhe wird hierbei zwar nicht angegeben, ein Zinsschritt von
-25 Basispunkten (BP) gilt allerdings als wahrscheinlich. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist derzeit noch bemüht, die Erwartung auf baldige Zinssenkungen zu bremsen, behält sich jedoch gleichzeitig vor, beim Vorliegen entsprechender Daten zu handeln.

 

Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung im ersten Quartal 2024 zu verorten, um somit die in Relation zum aktuell vorherrschenden Niveau günstigeren Zinssätze realisieren zu können.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise