Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22499-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im StBezR 111 vom 9.11.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Von 28 Gebäuden im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden, haben 7 Gebäude eine Photovoltaik Anlage und 2 Gebäude eine Solarthermie Anlage. Es haben also 32 % der Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden, im Stadtbezirksrat 111 eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage.

 

Zu Frage 2:

Gemäß IKSK 2.0 sind im Stadtgebiet mindestens 200 MW installierte Leistung (entspricht min. 200 ha Fläche) durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen, zusätzlich zu rund 600 MW auf Dach- und sonstigen Flächen (bspw. über Parkplätze), zur Erreichung der Klimaziele notwendig.

 

Um den Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Dächern zu beschleunigen, hat die Verwaltung bereits im Jahr 2020 die Gründung einer Genossenschaft zum schnelleren PV-Ausbau auf städtischen und nicht städtischen Dächern beschlossen. Im Februar 2022 ist die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG gegründet worden und hat seit dem 35 Anlagen projektiert (fertiggestellt oder im Bau). Davon befinden sich 24 Anlagen auf städtischen Immobilien.

Durch die Gründung der Genossenschaft konnte der Ausbau in seiner Leistung, verglichen mit den Jahren zuvor, verfünfzehnfacht werden. Es ist geplant, auch in den Jahren 2024 und 2025 den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern über die Genossenschaft weiter in dem Ausbautempo beizubehalten oder auszuweiten. Welche Immobilien dies konkret in 2024 und 2025 sind, entscheidet sich grundsätzlich erst nach Begutachtung eines Statikers. Die Dachstatik und damit Traglastreserve des Daches ist ausschlaggebend für eine Ausbauentscheidung.

 

Parallel erarbeitet die Verwaltung derzeit ein gesamtstädtisches Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV). Ziel des Konzepts ist es, Potenzialflächen für FF-PV-Anlagen zu ermitteln. Im Vordergrund stehen dabei unter die Privilegierungstatbestände nach § 35 BauGB fallende Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes (mit mindestens zwei Hauptgeleisen) sowie weitere Flächen außerhalb der privilegierten Bereiche. Erst nach Fertigstellung des Konzepts (voraussichtlich Anfang 2024) werden Aussagen zu möglichen Potenzialflächen im gesamten Stadtgebiet – und somit auch im Stadtbezirk 111 – getroffen werden können. Das Konzept wird den zuständigen Gremien im Frühjahr 2024 zum Beschluss vorgelegt.

 

Die Verwaltung verzeichnet insgesamt ein steigendes Interesse an Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowohl durch private Vorhabenträger als auch durch städtische Töchter. Planungen im Stadtbezirk 111 sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

Die Genossenschaft realisiert keine Kleinanlagen bis 800 Wp, da die Effizienz der Anlagenleistung bei größeren Anlagen besser ist. Aus diesem Grund fehlen Erfahrungswerte für diesen Anlagentyp.
 

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