Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22521-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage von SPD-Fraktion und Gruppe Bündnis 90/Grüne & BIBS vom 10.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellplätze für den eigenen Bedarf der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer sind grundsätzlich auf den privaten Grundstücken anzulegen. Je Grundstück bzw. je Doppelhaushälfte oder Reihenhaus ist nur eine kombinierte Ein- und Ausfahrt in einer Breite von maximal 4,0 m zulässig. Mit einer solchen Breite kann auch ein doppelter Einstellplatz auf den privaten Grundtücken angefahren werden. Durch die Reduzierung der Anzahl der Grundstückszufahrten und deren Breite kann zudem erreicht werden, dass in den öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend öffentliche Parkplätze untergebracht werden können. Da innerhalb des Neubaugebiets die ringförmige Erschließung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen ist, besteht eine hohe Flexibilität bei der Unterbringung öffentlicher Stellplätze. Weiterhin wurden bereits im Vorfeld zwei größere Flächen für öffentliche Parkplätze im Nordosten sowie im Süden des Plangebietes berücksichtigt.

 

Insofern schätzt die Verwaltung die Anzahl an öffentlichen Stellplätzen in Relation zur Anzahl der geplanten Wohneinheiten für zusätzliche Bedarfe durch Handwerker und gelegentliche Besucherverkehre als ausreichend ein.

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