Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22493-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 vom 09. November 2023 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der SE|BS wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1

Die SE|BS hat nach dem Starkregenereignis vom 22.06.2023 keine gesonderte Sinkkastenüberprüfung im Stadtbezirk vorgenommen.

 

Zu Frage 2

Seitens des Kanalbetriebs der SE|BS erfolgten auch keine Markierungen der Sinkkästen.

 

Zu Frage 3

Der SE|BS sind keine konkreten Problemlagen im Stadtbezirk 111 bekannt, so dass auch keine Maßnahmenplanungen vorliegen.

 

Generell

Die öffentlichen Entwässerungskanalanlagen sind gemäß dem jeweiligen Stand der Technik und Vorschriften dimensioniert. In Abhängigkeit der Örtlichkeit und Flächennutzung wird derzeit ein 3 bis 5-jährliches Regenereignis zu Grunde gelegt. Für eine einheitliche Bewertung von Starkregenereignissen ist gemäß Regelwerk (DWA-M 119) der Starkregenindex mit einer Skala von 1 bis 12 eingeführt worden. Die Entwässerungsanlagen müssen in Wohngebieten einen Starkregen mit dem Index 4, in Gewerbegebieten mit dem Index 5 und in Unterführungen mit dem Index 6 aufnehmen können. Das Starkregenereignis vom 22.06.23 ist lokal jedoch dem Index 10 zuzuordnen.

 

Das Starkregenereignis vom 22.06.2023 lag außerhalb jeglicher Statistik und wurde in dieser Intensität bisher auch noch nicht aufgezeichnet.

 

Für solche Starkregenereignisse ist nach dem Regelwerk ein vollständiger Schutz vor Überflutungen weder technisch noch wirtschaftlich leistbar.

 

Die Unterhaltung und Reinigung von Schlammfangeimer (Bestandteil des Trocken-Sinkkastens) und das Absaugen von Nass-Sinkkästen wird ordnungsgemäß und bedarfsgerecht (mind. einmal pro Jahr) durchgeführt. Die Roste der Sinkkästen können sich bei solchen Starkregenereignissen schnell durch "Treibgut" (Äste, Laub, Müll u. ä.) aus dem Umfeld zusetzen.
 

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