Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22278-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Am Alten Bahnhof", WI 112 Stadtgebiet zwischen Frankfurter Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Theodor-Heuss-Straße, Fabrikstraße und Kramerstraße, sowie deren südliche Verlängerung bis Fabrikstraße Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 310 hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 der Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Am Alten Bahnhof“, WI 112 (23-22278) mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung zugestimmt, mit folgender Ergänzung:
„Im Bebauungsplan werden die Straßenbegrenzungslinien für die Straße Am Alten Bahnhof mit einer Profilbreite von 25 festgesetzt, damit bei der Erschließungsplanung für den „Grünen Boulevard Am Alten Bahnhof" die Variante 2 aus dem Abschnitt 6.1 der Rahmenplanung mit einem selbständigen Gegenverkehrsradweg entwickelt werden kann."
Hierzu nimmt die Verwaltung Stellung wie folgt:
Bei der Entwicklung der Rahmenplanung hat ein intensiver Austausch mit betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden. Dabei hat sich auch gezeigt, dass bezüglich der Trassenbreite der Straßenplanung unterschiedliche Belange eingebracht werden und zu berücksichtigen sind. Deshalb erscheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, die Straßenbreite des Boulevards vorab festzulegen. Es sollte vielmehr im weiteren Verfahren eine letztlich abgestimmte und damit auch trag- bzw. realisierungsfähige Variante gefunden werden. Darüber hinaus bestehen rechtliche Bedenken bei einer Vorwegbestimmung einer Breite für das Bebauungsplanverfahren. Das Planverfahren ist qua Gesetz zunächst ergebnisoffen. Die Straßenbreite muss sich in die übrigen Belange – auch die privaten – eingliedern und genießt für sich keine höhere Priorität.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss in der vorliegenden Fassung zu beschließen ohne Vorgabe der künftigen Trassenbreite der Straße Am Alten Bahnhof. Die Planung hierfür sollte in Abstimmung mit betroffenen Anliegern und unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange im folgenden Bebauungsplanverfahren entwickelt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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