Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20774-01
Grunddaten
- Betreff:
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Installation einer Straßenlaterne in Hondelage in der Straße "Schaftrift"/"Hinter dem Berge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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23.11.2023
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 111 vom 07.03.2023:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, eine Straßenbeleuchtung am nördlichen Ende der Straße „Schaftrift“ Ecke „Hinter dem Berge“ zu installieren. Hilfsweise wäre es auch möglich, die Straßenlaterne auf der Straße „Hinter dem Berge“ so weit in westlicher Richtung zu versetzen, dass sie gegenüber den Garagen steht und diesen Bereich mit ausleuchtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der benannte Bereich der Garagen ist eine private Fläche. Eine ggf. erweiterte Ausleuchtung muss durch die Eigentümer der Garagenanlage umgesetzt werden.
Die öffentliche Beleuchtungsanlage auf der Straße Schaftrift wurde vor ca. 50 Jahren von der Stadt Braunschweig übernommen. Dies bedeutet, die Erstinstallation wurde durch den damaligen Stromversorger dieses Bereiches umgesetzt. Die vorhandenen Mastabstände und -höhen resultieren somit aus den früheren Planungskonzepten. Dies trifft auf zahlreiche Beleuchtungsanlagen, im Wesentlichen in den Vororten des Stadtgebietes, zu.
Um dem Anliegen zur Verbesserung des Beleuchtungsniveaus zu entsprechen, müsste die gesamte öffentliche Beleuchtungsanlage erneuert werden (Verringerung der Mastabstände, neue Verkabelung und Leuchten). Eine solche Verbesserungsmaßnahme der öffentlichen Beleuchtung würde man in diesem Bereich erst mit einer Grundsanierung der Straße durchführen.
Ein Zeitpunkt für eine solche Maßnahme ist aktuell nicht zu benennen.
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