Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22503-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 23-22503 vom 10.11.2023 der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das genannte Grundstück am Ligusterweg erscheint halb-öffentlich und ist auch frei zugänglich, aber tatsächlich ein Privatgrundstück. Daher ist es Sache des Eigentümers, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Wenn Gefahren vom Gebäude oder Grundstück ausgegangen sind, hat die Verwaltung den Eigentümer angeschrieben, z. B. weil eine Absperrung nicht in Ordnung war, als die Ruine noch stand. Unbeleuchtete Grundstücksbereiche stellen in aller Regel jedoch keine Gefahr an sich dar, deren Beseitigung baurechtlich angeordnet werden kann, sondern wirken indirekt, indem die beschriebenen Angsträume entstehen.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Verkehrssicherung auf Privatgrundstücken ist Aufgabe des Eigentümers und liegt weitgehend in seinem Ermessen, solange keine Vorschriften des öffentlichen Baurechts verletzt werden. Neben der Verbesserung der Beleuchtung könnte der Eigentümer auch weitergehende Sperrungen vornehmen, falls er Maßnahmen für erforderlich hält.

 

Zu Frage 2:

Nach den beigefügten Bildern ist eine Verletzung des öffentlichen Baurechts nicht erkennbar. Dies wird jedoch in nächster Zeit vor Ort überprüft. Auch wenn sich diese Einschätzung bestätigt, wird die Verwaltung den Eigentümer aber anschreiben und angesichts der beschriebenen Sicherheitsbedenken um eine Verbesserung der Beleuchtungssituation bitten.

 

Zu Frage 3:

Sofern sich der bisherige Eindruck bestätigt, keine, s.o.



 

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