Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22251-01
Grunddaten
- Betreff:
-
162. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarflächen Völkenrode - Nord" - Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Solarflächen Völkenrode - Nord", VK 27 Stadtgebiet zwischen Deponie Watenbüttel, Feldweg nach Völkenrode und Mittellandkanal Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 162. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“ beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“, VK 27, beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates 321 Lehndorf-Watenbüttel am 22. November 2023 wurde die Verwaltung gebeten, zwei Fragen in einer Ergänzungsvorlage zum APH und VA zu beantworten. Diese sind im Folgenden widergegeben und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.
Wie ist die Bodengüte der von der Planung betroffenen Fläche zu bewerten?
Maßgeblich für die Einschätzung der Böden im Kontext einer FF-PV-Nutzung ist die Bodenfruchtbarkeit, die auf einer Skala von 0 (gering) bis 100 (sehr hoch) bewertet wird. Im Bereich des Vorhabens südlich der Deponie liegt eine geringe bis mittlere Bodenfruchtbarkeit mit Bodenzahlen von ca. 26 bis 45 Punkten vor. Die Böden im Norden Braunschweigs verfügen insgesamt über geringere Bodenzahlen als der Süden. Im Bereich um Geitelde liegen die landwirtschaftlichen Flächen beispielsweise bei über 80 Bodenpunkten.
Zur Einschätzung einer Fläche kann zusätzlich die Bodenfunktion betrachtet werden, die im Bereich des FF-PV-Vorhabens ebenfalls nur als mittel bewertet wird.
Kann der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet werden, eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger anzubieten?
Der Vorhabenträger SESP beabsichtigt, eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger anzubieten und hat dies auch schon in der Beschreibung des Vorhabens aufgeführt. Die Durchführung kann erst erfolgen, wenn das Planungs- und Baurecht gegeben ist. Dann wird die Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkeiten informiert (Postwurfsendung, Zeitung, Internet). Es sind Beteiligungen als Kommanditist, über einen Sparbrief oder als Genossenschaft möglich.
Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarflächen Völkenrode-Nord“, VK 27, kann der Vorhabenträger jedoch nicht dazu verpflichtet werden, ein Finanzierungsmodell anzubieten, an dem sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Gemäß § 12 BauGB „Vorhaben- und Erschließungsplan“ muss der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein, das Vorhaben durchzuführen sowie sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichten. Der Inhalt des Durchführungsvertrages ist an diese Vorgaben gebunden. Die Bestimmung einer finanziellen Beteiligungsform für Bürgerinnen und Bürger kann somit nicht Gegenstand des Durchführungsvertrages sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
865,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
777,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
850,4 kB
|
