Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22510-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 10.11.2023 (23-22510) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Umsetzung dieser Idee findet in Braunschweig bereits statt bzw. ist im Aufbau. Nach engem Austausch mit der Koordinationsstelle LSBTI* der Stadt Braunschweig und dem Sozialdienst der Landesaufnahmebehörde hat die für die Unterbringung Geflüchteter zuständige Stelle des Fachbereiches Soziales und Gesundheit bereits transgeschlechtliche und homosexuelle Personen bewusst in einem Standort mit erhöhter Anonymität untergebracht. Ferner soll eine Wohngemeinschaft für drei homosexuelle Männer in einer dezentral angemieteten Wohnung unter Sozialbetreuung durch Mitarbeitende des Fachbereiches Soziales und Gesundheit noch in diesem Jahr etabliert werden. Nach einem Zeitraum von ca. 6 Monaten wird diese Unterbringungsform intern evaluiert und ggf. weiter ausgebaut werden.

 

Zu 2:

Der Bedarf ist insbesondere mit Blick auf die Zukunft nicht verlässlich einschätzbar. Würde man die angesprochenen Studien zugrunde legen, so wäre von ca. 30 Personen auszugehen, die im derzeitigen Zuweisungszeitraum bis Ende März 2024 dem queeren Spektrum angehören. Dabei ist allerdings unklar, ob auch alle Angehörigen der queeren Community eine spezielle Unterbringung wünschen.

 

Zu 3:

Das an den städtischen Wohnstandorten eingesetzte sozialpädagogische Personal ist, soweit im Vorfeld bekannt, über die Bewohner:innen mit „queerem Hintergrund“ informiert und auf die Besonderheiten der Signalisierung von Offenheit und dem Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre geschult und sensibilisiert. Die Möglichkeit einer anonymen oder geschützten Kontaktaufnahme ist jederzeit gegeben und wird beispielsweise durch das Setzen kleiner, diskreter Zeichen wie einem zunächst unscheinbar wirkendem Regenbogenaufkleber am oder im Raum der Sozialarbeit schweigend kommuniziert. In folgenden Gesprächen mit den Bewohner:innen kann dann über die verschiedensten Unterstützungsangebote auch über die Unterbringung hinaus informiert werden. Erforderlichenfalls kann auch der Kontakt zur Wohnstandortverwaltung aufgenommen werden.
 

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