Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-22678
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen für Karnevalsaktivitäten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Beschlussvorschlag
Dem Komitee Braunschweiger Karneval wird zur Förderung der Karnevalsaktivitäten eine um 10.900 € erhöhte Zuwendung gewährt. Für diese überplanmäßige Aufwendung wird die Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Anspruch genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig gewährt dem Komitee Braunschweiger Karneval (KBK) eine Zuwendung zur Förderung der Karnevalsaktivitäten in Form einer Festbetragsförderung. Der Haushaltsansatz berücksichtigt Zuwendungen für die Prunksitzungen sowie für andere Karnevalsaktivitäten wie vor allem den Schoduvel. Durch Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben entsteht dem KBK ein Mehrbedarf in Höhe von 10.900 €, der nicht aus eigener Kraft, durch Einsparungen oder durch zusätzliche Erlöse aufgefangen werden kann. Ursache sind u. a. weiter erhöhte Betriebs- und Sicherheitsauflagen (z. B. zusätzliches externes Ordnungspersonal und mehr Absperrgitter durch Auflagen im Sicherheitskonzept) sowie die Reduzierung von Sponsorenmitteln. Ohne die Erhöhung der Zuwendung für die Karnevalsaktivitäten für 2024 wäre die Durchführung des weit über die Stadtgrenzen ausstrahlenden Karnevalsumzugs Schoduvel nicht darstellbar.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 ist im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft eine Deckungsreserve in Höhe von 2 Mio. € zur Flexibilisierung im 2. Planjahr des Doppelhaushalts für Aufwendungen im Ergebnishaushalt vorgesehen. Gemäß Haushaltsvermerk unterliegen diese Mittel nicht der Budgetbildung gemäß § 4 Abs. 3 KomHKVO und dürfen zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen für die genannten Zwecke (Flexibilisierung) nur in Anspruch genommen werden, wenn andere Deckungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Mit E-Mail vom 20. November 2023 hat die Verwaltung weitere Ausführungen zu den Deckungsreserven zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung gemacht und ein geordnetes Verfahren beschrieben und vorgeschlagen. Insbesondere sollte demnach aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zuerst die Finanzierbarkeit mit der jeweiligen Fachverwaltung geprüft werden, bevor ein Umsetzungsbeschluss erfolgt. Auch hat die Verwaltung vorgeschlagen, am Anfang des Jahres 2024 eine Prioritätensetzung in Kenntnis aller bis dahin vorliegenden Mehrbedarfssachverhalte zu treffen und dabei die Höhe der verfügbaren Mittel zu berücksichtigen. Ein entsprechender Ratsbeschluss zu über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen könnte in der Ratssitzung am 20. Februar 2024 gefasst werden.
Zum Mehrbedarf des KBK ist den Fraktionen bereits der ablehnende Bescheid des FB 41 vom 9. Oktober 2023 mit E-Mail vom selben Tage zugegangen, aus dem hervorgeht, dass die zusätzlichen Mittel nicht aus dem Budget des TH Kultur und Wissenschaft aufgebracht werden können. Da der Schoduvel bereits am 11. Februar 2024 stattfinden soll, wie üblich einen Tag vor Rosenmontag, muss die Beschlussfassung zu diesem Punkt vorgezogen werden; der Rat sollte bereits in seiner Dezembersitzung 2023 grünes Licht für diese Karnevalsaktivitäten 2024 geben.
