Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22509-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 10. November 2023 (DS Nr. 23-22509) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundlage der Aufstellung von Bücherschränken in den Stadtteilen ist der Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA) vom 5. Juni 2018 (DS Nr. 18-08216). Dieser wurde allen Stadtbezirksräten als Mitteilung außerhalb von Sitzungen am 28. August 2018 (DS Nr. 18-08801) zur Kenntnis gegeben.

 

Hierin wurde dargestellt, dass die Stadt Braunschweig mit der Stadtbibliothek am Schlossplatz sowie insgesamt zwei Zweigstellen und 17 Ortsbüchereien ein umfangreiches Bibliotheksangebot vorhält, die Verwaltung dem Wunsch aus verschiedenen Stadtbezirken in den Jahren 2014 und 2015 entsprechend dennoch ein Konzept für zusätzliche Bücherschränke erarbeitet hat. Beispielgebend für die Aufstellung von Bücherschränken in Braunschweig waren andere Kommunen, in denen sich jenseits vorhandener Bibliotheksinfrastruktur die Aufstellung sog. Bücherschränke bereits etabliert hatte. Grundprinzip ist die Ausleihe auf Gegenseitigkeit, eine Buchentnahme und Buchrückgabe in einem nachbarschaftlichen, aber dennoch anonymen Leihvorgang. In der Regel stellen Bürgerinnen und Bürger Bücherschränke auf; es handelt sich dabei oft um ausgedientes Mobiliar wie Schränke etc.

Vor dem Hintergrund der Aufstellung unterschiedlicher Modelle von Bücherschränken und des Wunsches, die Verwaltung möge die Aufstellung von Bücherschränken vorantreiben, hat die Verwaltung in den Jahren 2014 und 2015 ein einheitliches Modell vorgeschlagen, das den Funktionsanforderungen und Nutzungsbedürfnissen sowie den stadtbildgestalterischen Ansprüchen genügt; dabei war der Fokus zunächst noch nicht auf Barrierefreiheit gerichtet. Das für alle Stadtbezirke verbindliche, einheitliche Modell wurde in der o.g. VA-Beschlussvorlage sowie in der Mitteilung an die Stadtbezirksräte vorgestellt und seine ausschließliche Aufstellung im VA beschlossen.

 

Die Bücherschränke sind ein zusätzliches Angebot zur gesamtstädtischen Bibliotheksinfrastruktur. Die Planungen waren als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Nutzung der Stadtbibliothek, der Zweigstellen oder der Ortsbüchereien vorgesehen. Die bislang in den Stadtteilen aufgestellten Bücherschränke erfahren eine gute Resonanz bei den Nutzerinnen und Nutzern, auch wenn eine vollumfängliche Barrierefreiheit nicht gegeben ist.

 

Nach Konsultation des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bei einem Ortstermin des Bücherschranks am Stöckheimer Markt am 14. Juli 2021 hat die Verwaltung (u.a. als Reaktion auf den damals in zwei Stadtbezirksräten geäußerten Wunsch) bereits die folgenden Lösungen zur Nachbesserung der Barrierefreiheit für die zu produzierenden Bücherschränke bei einer Neuauflage erarbeitet:

 

 bodennaher Betonsockel:

 

  • Die Problematik, dass die Bücherschränke nicht barrierefrei zugänglich sind, liegt in dem notwendigen Betonsockel begründet. Dieser stellt für Personen mit Handicap eine Barriere dar. Der Betonsockel ist jedoch zwingend notwendig, um die Medien vor Feuchtigkeit zu schützen, um für eine Standfestigkeit zu sorgen und, beispielsweise bei möglichen Vandalismus-Attacken, um ein Umkippen zu verhindern. Die Standfestigkeit ist unabdingbarer Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht, die die Stadt Braunschweig bei Aufstellung von Bücherschränken in ihrer Verantwortung übernehmen muss.
  • Ein bodengleiches Einsenken des Sockels ist aufgrund der erhöhten Gefahr eindringender Feuchtigkeit trotz entsprechender Vorkehrungen nicht möglich. Die erforderliche Rücksichtnahme auf in der Erde liegende Leitungen, Baumwurzeln etc. an den zumeist zentral gelegenen Aufstellungsorten erschwert dies zusätzlich (je näher der Sockel zum Boden abschließt, desto tiefer muss er in der Erde eingelassen werden).

 

Bei der Aufstellung eines Bücherschrankes wird versucht, entsprechend der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (Bodenbeschaffenheit) den Betonsockel so tief wie möglich, aber so hoch wie erforderlich in den Boden einzulassen.

 

ein weiterer Regalboden:

 

  • Es wurde vereinbart, die zukünftigen Bücherschränke durch einen weiteren Regalboden in niedriger Höhe auszustatten. Für die Schränke der 2. Generation hat die produzierende Firma einen zusätzlichen Metallboden unter den gläsernen Regalböden hinzugefügt.

 

Durch den Einsatz eines weiteren Regalbodens wird in den Bücherschränken der 2. und der 3. (jüngsten, teils im Aufbau begriffenen) Generation gegenüber denen der 1. Generation das Erreichen der meisten Regalböden aus niedriger Höhe ermöglicht.

 

 leichtgängige Türen:

 

  • Die Bücherschränke benötigen selbstschließende Türen, denn nicht immer denken die Nutzerinnen und Nutzer daran, beim Verlassen des Bücherschrankes die Tür zu schließen. In diesem Fall wären sowohl eine freischwingende Tür, als auch die Bücher im Schrankinneren Wettereinflüssen ausgesetzt, sodass mit vermehrten Beschädigungen und kostenintensiven Reparaturen zu rechnen wäre.
  • Damit die Türen automatisch schließen und auch vom Wind nicht geöffnet werden, benötigen die Türen einen gewissen Schließdruck. Nur so können Schäden vermieden werden. Für die Bücherschränke der 2. sowie der 3. Generation wurde gegenüber denen der 1. Generation der Schließdruck so minimiert, dass er so gering wie möglich, aber so stark wie erforderlich ausfällt.
  • Durch die ständige Benutzung ergeben sich Verschleißerscheinungen; so kann sich auch der Schließdruck der Türen gegenüber der ursprünglich austarierten Justierung verändern. Die Stadtbezirksräte, die Patinnen und Paten sowie die Bürgerinnen und Bürger können Bücherschränke, deren Türen akut zu leicht oder zu schwer schließen, jederzeit der Verwaltung melden, die eine Instandsetzung veranlasst.

 

Durch den reduzierten Schließdruck der Bücherschranktüren ist es auch körperlich eingeschränkten bzw. älteren Personen möglich, diese mit wenig Kraftaufwand zu öffnen.

 

Die genannten Verbesserungen, die nach den Erfahrungen mit den Bücherschränken der 1. Generation für die Produktion aller weiteren Schränke maßgeblich waren, können anhand der beiden in der Anfrage der BIBS referenzierten Schränke beispielhaft nachvollzogen werden: Der Schrank auf dem Stöckheimer Markt gehört zur 1., der Schrank auf dem Jenastieg zur verbesserten 2. Generation.

 

 Unterstützung durch Patinnen und Paten:

 

  • Sämtliche Bücherschränke sind mit einem Hinweisschild für die Benutzerinnen und Benutzer ausgestattet, welches neben den Nutzungsregeln auch die Kontaktdaten des Fachbereichs für Kultur und Wissenschaft (FB 41) sowie der jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle enthält. Bei den Bezirksgeschäftsstellen sind wiederum die Kontaktdaten der vor Ort ehrenamtlich tätigen Patinnen und Paten im Stadtbezirk hinterlegt, die auf Nachfrage an Nutzerinnen und Nutzer herausgegeben werden können.

Personen mit körperlichen Einschränkungen bzw. ältere Menschen können auf diese Weise Kontakt mit den Patinnen und Paten aufnehmen und sich von ihnen bei der Benutzung der Bücherschränke vor Ort unterstützen lassen.

 

Die Patinnen und Paten sind nach dem o.g. VA-Beschluss als direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort zu verstehen. Dieses besondere Unterstützungsangebot kann von eingeschränkten und älteren Personen in Anspruch genommen werden.

 

Maßgeblich für die Ausgestaltung der Bücherschränke ist der o.g. VA-Beschluss. Bauliche Abweichungen, die das Modell wesentlich entgegen des politischen Beschlusses verändern, würden zunächst eine neue Beschlussfassung durch den VA erforderlich machen. Des Weiteren müssen sich entsprechende Anpassungen zum Zweck der Barrierefreiheit mit der Garantie der grundsätzlichen Funktionalität (z.B. der Wetterfestigkeit) des Schrankes vereinbaren lassen.

Bei aufwendigen Veränderungen zugunsten der Barrierefreiheit muss zudem mit wesentlichen Kostensteigerungen gerechnet werden. Nach o.g. VA-Beschluss ist im Budget der Verwaltung kein Ansatz für Nachrüstungen bestehender Schränke enthalten; Kosten für Nachrüstungen wären im Sinne einer Anschaffung durch die Stadtbezirksräte zu tragen. 

Bei o.g. Termin am 14. Juli 2021 waren sich der Behindertenbeirat Braunschweig e.V. und die Verwaltung einig, dass die gefundenen Kompromisse für die zu produzierenden Schränke ab der 2. Generation inklusionskonform sind.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.: Welche Anpassungen sind im fortlaufenden Optimierungsprozess der Ausgestaltung der Bücherschränke denkbar, um die Barrierefreiheit künftiger Bücherschränke noch weiter zu erhöhen?

 

Die realistischen Optimierungsoptionen für eine erhöhte Barrierefreiheit werden unter Erhalt der Funktionalität und der Finanzierbarkeit der Bücherschränke entsprechend der festgelegten Maßgaben des Modells aus dem o.g. VA-Beschluss seit der 2. Generation und nach den der Verwaltung bekannten technischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Wenn zukünftig praktikable und finanzierbare Nachbesserungen bekannt werden, wird die Verwaltung diese auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüfen.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass aus vielen Stadtbezirksräten bereits bei den aktuellen Modellen der jüngsten und 3. Generation die Rückmeldung an die Verwaltung gegeben wurde, dass diese mit 8.300 € zu teuer seien. Weitere technische Anpassungen werden potenziell zu weiteren Kostensteigerungen führen.

 

Zu 2.: Wie können die Hinweise der Vertreter*innen des Behindertenbeirats bezüglich

bestehender Barrieren noch besser in die Prozesse der Entwicklung neuer Bücherschränke

einbezogen werden?

 

Die in der Anfrage beschriebenen Barrieren wurden seit der Konsultation des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. im Jahr 2021 bereits bestmöglich ausgeräumt, s. unter 1.

 

Zu 3.: Wie kann künftig gewährleistet werden, dass der AfKW und die jeweiligen Stadtbezirksräte bei einer geplanten Neuaufstellung von Bücherschränken in den Bezirken frühzeitig über Verbesserungen der Barrierefreiheit informiert werden?

 

Mit der vorliegenden Stellungnahme informiert die Verwaltung die Politik über den aktuellen Sachstand bezüglich der Optimierungen der bestehenden Schränke, s. unter 1. Derzeit sind keine neuen Bücherschränke geplant, da der Verwaltung keine neuen Anträge aus den Stadtbezirken vorliegen. Sämtliche Schränke der produzierten, teils im Aufbau begriffenen 3. und jüngsten Generation sind bereits aufgrund von beschlossenen Anträgen reserviert.



 

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