Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22620

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Um die Planungsmöglichkeiten der niedersächsischen Kommunen im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten zu verbessern, werden durch das Land regelmäßig Verteilkontingente festgelegt.

 

Mit Erlass vom 04. Oktober 2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Ausführung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes neue Verteilquoten übersandt. Hiernach wird von einer zu verteilenden Personenzahl von insgesamt 33.300 Personen für einen voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten ausgegangen. Der Festsetzung liegt die Prognose zugrunde, dass in den kommenden sechs Monaten die genannte Zahl an Geflüchteten in Niedersachsen erwartet wird. Für Braunschweig ist zunächst eine Verteilquote von 617 Personen vorgesehen, wobei die Überquote von 305 Personen aus der der letzten Verteilquote als Vorerfüllung der Aufnahmeverpflichtung zu werten ist. Es bleibt eine Aufnahmeverpflichtung von 312 Personen. Mit Schreiben vom 20.11.2023 aktualisierte das MI die Erfüllungsgrade der Kommunen mit Stand 01.11.2023. Aufgrund der zwischenzeitlichen Aufnahmen sind durch die Stadt Braunschweig seit diesem Zeitpunkt noch 270 Personen aufzunehmen. Dies entspricht rechnerisch einer Zuweisung von ca. 12 Personen wöchentlich.

 

2. Unterbringung

 

Die derzeit zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den vorhandenen Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten im Asylverfahren werden zusammen mit den angemieteten Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose ausreichen um die geflüchteten Person unterzubringen.

In den bestehenden städtischen Flüchtlingsunterkünften sind mit Stand vom 15.11.2023 insgesamt 731 Personen untergebracht. Mit selbem Stand sind noch 51 ukrainische Kriegsgeflüchtete in der angemieteten Flüchtlingsunterkunft „Ehemaliges Vienna Hotel“ untergebracht.


 

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