Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22584-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Wie im Antrag beschrieben sind die Integration und in diesem Zusammenhang die Arbeitsmigration wichtige Themen. Sie haben r den Standort Braunschweig eine hohe Bedeutung. Das im Antrag beschriebene Thema Arbeitsmigration wurde in der Vergangenheit wiederholt im Wirtschaftsausschuss thematisiert. Zuletzt wurde in einer Stellungnahme im WA am 17.10.2023 (DS 23-22195-01) berichtet, dass für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist und dies unabhängig von der Wichtigkeit keine kommunale Aufgabe ist.

 

Unabhängig davon engagiert sich die Verwaltung für die Integration von Geflüchteten, indem Know-How fachkundiger Akteure genutzt wird. Seit einigen Jahren rdert die Stadt gemeinsam mit anderen Kommunen der Region unterschiedliche Programme des Bezirksverbandes Braunschweig der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO), um einen Beitrag zur Integration von Geflüchteten und anderen Migranten in den Arbeitsmarkt zu leisten. Mit den erfolgreich abgeschlossenen Programmen „Praktikumsbörse für Migrantinnen und Migranten“ undArbeit nach Maß“ sowie dem laufenden Programm Aktiv in Arbeit“ werden Praktika und Arbeitsplätze vermittelt, Netzwerke Beteiligter aufgebaut und Menschen mit Migrationshintergrund umfassend beraten. Weiterhin unterstützt die Stadt Braunschweig das Welcome-Center seit vielen Jahren. So wurde in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 17.10.2023 entschieden, dass die Fortführung des Welcome-Centers r die kommenden drei Jahre mit städtischen Mitteln i. H. v. 60.000 € gefördert wird. Weitere Förderaktivitäten wurden ebenfalls in der Vorlage aufgeführt. Aktuell wird untersucht, ob und wie die Arbeit des Welcome-Centers verstetigt werden soll. Die aktuelle Förderphase der kommenden drei Jahre wird genutzt, um Synergien zwischen Stadt Braunschweig, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter zu ermitteln und festzustellen, wie die Integration in den Arbeitsmarkt möglichst optimal gelingen kann. Zudem wird eine Vielzahl von Projekten im Rahmen des Regionalen Fachkräftebündnisses gefördert.

 

Die Arbeitsmigration ist durch Bundesrecht geregelt. In diesem Rahmen übernimmt die Verwaltung vor allem Aufgaben im Ausländerrecht und hat hier ihre Kapazitäten in den letzten Monaten erheblich ausgeweitet. Zusätzlich steht die Verwaltung – nicht zuletzt im Rahmen des Regionalen Fachkräftebündnisses –im Austausch mit den maßgeblichen Arbeitsmarktakteuren, u.a. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass die Bedarfe der Arbeitsmigration je nach Branche bzw. Berufsbild und damit auch die Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Deshalb gibt es immer wieder neue Projekte unterschiedlicher Partner. Diese in einem Konzept zu erfassen, erscheint mit Blick auf die Komplexität und die Dynamik der Projekte nicht sinnvoll. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, den Wirtschaftsausschuss weiterhin regelmäßig zu unterrichten.

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