Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22580-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Wie bereits in der Stellungnahme 23-21384-01 „Ratskeller 2.0“ – ein Gestaltungsort und Demokratielabor für Studierende vom 14.06.2023 erläutert, werden die ehemaligen Gasträume des Ratskellers bereits jetzt partiell und mit Baubeginn des Rathaus-Neubaus vollständig als Kompensation des im Rahmen der Sanierung des Rathaus-Neubaus entfallenden Zwischengeschosses zur Lagerung von Verwaltungsakten sowie als Lagerflächen für technisches Equipment genutzt. Die Archive und Lager des Standesamtes, der Stadtkasse und der Bauordnung können nur im direktem Zugriff im Rathaus gelagert werden. Alternative Flächen sind nicht vorhanden. Darüber hinaus sind die weiteren leerstehenden Flächen im Altbau Keller für das Mobilitätskonzept der Stadt (Duschen, Umkleiden, Fahrräder) vorgesehen. Der Umbau im Bereich der ehemaligen Küche ist in Vorbereitung. Für die vorgeschlagene Nutzung können im Ratskeller somit keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Unabhängig von diesen Sachzwängen war es über viele Jahre ausgesprochen schwierig, die Gastronomie des Ratskellers trotz seiner historischen Raumgestaltung wirtschaftlich zu betreiben. Mehrfache Betreiberwechsel und Versuche eines Neustarts schlugen fehl – auch mit einer Außenbewirtschaftung an der Münzstraße/Platz der Deutschen Einheit, so dass mangels Perspektive die Gastronomienutzung aufgegeben und die Küchenausstattung und –technik ausgebaut wurde.

 

Bei der Idee einer Außengastronomie im Rathausinnenhof ist weiterhin zu beachten, dass weite Teile des Rathausinnenhofes durch den Dienstwagenpool, verstärkt für die E-Mobilität der Verwaltung, und eine Fahrradabstellanlage belegt sind. Für die KFZ wird weiterhin die Umfahrt benötigt, so dass grundsätzlich nur ein Streifen von rd. 4,5 m auf der Westseite zur Nutzung für eine Außengastronomie zur Verfügung stünde. Doch auch das würde bereits zu Einschränkungen bei Ratssitzungen, Anlieferungen etc. führen.

Die Visualisierung der Anfrage aus Richtung Einfahrt suggeriert hier mehr Spielraum als gegeben ist.

 

Unabhängig von den ohnehin nicht mehr zur Verfügung stehenden Flächen im Ratskeller stellt sich der Aufwand einer Herrichtung angesichts der bisher nicht stabilen Vermarktbarkeit und des nur als Restfläche zur Verfügung stehende Streifens für eine Außengastronomie im Innenhof als nicht wirtschaftlich dar.

 

Das vorangestellt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Eine weitere Darstellung von Schritten zur Umsetzbarkeit des Vorschlags erfolgt aus den o.g. Gründen (fehlende Räumlichkeiten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) nicht.

 

zu 2.

Die Beantwortung diese Frage entfällt, siehe unter 1.

 

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