Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22294-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur obenstehenden Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Veranstalterin des Braunschweiger Weihnachtsmarktes ist die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Diese wurde um Beantwortung der gestellten Fragen gebeten.

 

Zu Frage 1.:

Die BSM hat sich aufgrund der im Mai erfolgten Nachberechnung der GEMA-Gebühren für den Weihnachtsmarkt 2022 und in Vorbereitung der sich daraus ergebenden Gebühren r 2023 umfassend anwaltlich beraten lassen.

 

Musikveranstaltungen mit gemafreien Werken wären möglich, aufgrund der Reichweite des von der GEMA verwalteten Repertoires vermutet die Rechtsprechung aber, dass bei einer öffentlichen Wiedergabe oder Aufführung von Musikstücken, Musikwerke wiedergegeben (oder aufgeführt) werden, deren Rechte von der GEMA wahrgenommen werden. Die BSM wäre als Veranstalterin verpflichtet, im Zweifel sogar durch Dokumentation von Notenblättern, nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um die Aufführung gemafreier Stücke handelt. Diese Dokumentation ist für die Musikgruppen wie auch die BSM nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Darüber hinaus billigt die Rechtsprechung bei der unberechtigten Wiedergabe von Musikwerken, deren Verwertungsrechte durch die GEMA ausgeübt werden, einen Zuschlag von 100 % auf die übliche Lizenzvergütung.

 

Die BSM hat ebenso prüfen lassen, inwieweit eine Verpflichtung der Musikgruppen glich wäre, nur gemafreie Musikstücke zu spielen. Dies wäre möglich, entsprechende Schadenersatzforderungen ren allerdings gegenüber den Gruppen von Hobbymusikern nicht angemessen und auch nicht zumutbar. Letztendlich wäre ohnehin immer die Veranstalterin haftbar. Deshalb reduziert die BSM die aus den Vorjahren bekannten Musikaufführungen in 2023 auf die Eröffnungs- und Abschlussaufführungen des Weihnachtsmarktes, für die die BSM GEMA-Gebühren entrichten wird.

 

Dafür wird es dieses Jahr zusätzlich drei Darbietungen des Staatstheaters Braunschweig geben, die gemafreie Musik spielen werden. Die Kooperation ist auf Initiative des Staatstheaters entstanden. Eine eventuell notwendige Beweispflicht wäre hier unproblematisch, da das Staatstheater die Musik im Repertoire hat und entsprechend fachkundig dazu informieren könnte.

 

Darüber hinaus werden die Weihnachtskulturwoche Konzerte im Dom und die Karussells Hintergrundmusik auf der Marktfläche bieten. Diese Angebote haben eigene GEMA-Tarife.

 

 

Zu Frage 2.:

Es erfolgt seit Ausrichtung des Marktes durch die BSM außerhalb von konzertanten Auftritten keine Beschallung auf dem Markt oder an den Weihnachtsmarktständen. Wie in den Vorjahren spielen aber die Karussells auf allen Plätzen weihnachtliche Musik. Für einen „Stillen Weihnachtsmarkt“nnte einen Tag lang die Musik der Karussells ausgeschaltet werden. Dies erscheint aber vor dem Hintergrund der gewünschten Atmosphäre nicht zielführend.

 

Zu Frage 3.:

Aus den bisher für die GEMA verwendeten Mitteln wird die BSM in diesem Jahr den betroffenen Musikgruppen ihren Vorbereitungsaufwand erstatten.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise