Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22290-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrwegangebot von Lieferdiensten in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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28.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur obenstehenden Anfrage nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.:
Eine Einschätzung für alle gastronomischen Betriebe in Braunschweig ist insofern schwierig, als dass die Betriebe mit ihrem individuellen Speisen- und Getränkeangebot teils sehr unterschiedliche Ansprüche, sowohl an das Mehrweggeschirr, als auch an den Systemanbieter haben. Erschwerend kommt hinzu, dass besonders kleine Gastronomiebetriebe oftmals nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, die mit einem solchen System einhergehende Logistik zu bewältigen. Filialbetriebe und Franchise-Nehmer haben häufig eigene Systeme. Entsprechend groß ist die Vielfalt der Angebote auf dem Markt. Die Auswahl des Mehrwegsystemanbieters muss vom jeweiligen Gastronomiebetrieb getroffen werden, um diese sehr individuellen Umstände bestmöglich zu berücksichtigen. Zahlen über den Anteil von Mehrweggeschirr liegen Stadtverwaltung und Stadtmarketing nicht vor.
Zu Frage 2.:
Das reCup-System ist nur eines der Systeme, die in der Stadt verwendet werden, und wird eigenständig vertrieben. Auf Initiative des Rates der Stadt Braunschweig hat die BSM im Sommer 2019 die Einführung des Mehrwegbecherpfandsystems in Braunschweig begleitet. Die BSM hat dazu gängige Systeme am Markt recherchiert und eine Übersicht erstellt. Damals haben sich in dem von der BSM moderierten Abstimmungsprozess verschiedene Interessensvertreter aus Handel und Handwerk sowie Innenstadtakteure wie AAI oder ATB für das System der reCup GmbH ausgesprochen.
Die Braunschweig Zukunft GmbH (BSZ) hat bereits im Dezember 2022 zusammen mit dem DEHOGA-Bezirksverband Land Braunschweig-Harz eine Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. In dieser wurden alle wichtigen Informationen zum Thema vorgestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für große als auch kleine Betriebe deutlich gemacht. Zudem hat die BSZ Plakate, mit denen betroffene Betriebe der im Gesetz verankerten Hinweispflicht nachkommen können, zu Jahresbeginn kostenfrei zur Abholung bereitgestellt und in der Innenstadt an Gastronomiebetriebe, die Außer-Haus-Verkauf anbieten, verteilt. Diese stehen mit weiterführenden Informationen auch auf der eigens hierfür gestalteten Informationsseite der BSZ (www.braunschweig.de/mehrweg-statt-einweg) zum Download zur Verfügung. Zusätzlich haben die Betriebe ein Infoblatt über die Mehrwegangebotspflicht erhalten. Auf diesem Infoblatt wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Betriebe bei Rückfragen zur Thematik jederzeit an die Wirtschaftsförderung wenden können. Die BSM berät darüber hinaus ganzjährig im Rahmen ihrer Kontakte zu Gastronomiebetrieben in der Innenstadt zu den Möglichkeiten. Die Gastronomiebetriebe werden bei vorliegenden Beschwerden über eine fehlende Umsetzung vom Fachbereich 68, Abteilung 12 (Abfallrecht und Immissionsschutz, Schornsteinfegerwesen), kontrolliert und Verstöße geahndet.
Um erneut über die Pflicht zu informieren, wird die Verteilung der Informationsschreiben und Plakate im November 2023 in der Innenstadt wiederholt. Darüber hinaus soll im Frühjahr 2024 eine Kampagne gegenüber Kunden die Nachfrage nach Mehrwegangeboten in der Gastronomie erhöhen.
Zu Frage 3.:
Weder BSM noch BSZ liegen detaillierte Rückmeldungen der gastronomischen Betriebe vor.
