Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22589-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei Jugendräumen wird zwischen Orten im Freien (z. B. Jugendplätzen) und geschlossenen Räumlichkeiten (z. B. einem Jugendzentrum) unterschieden. Bezüglich der Vorhaltung von Jugendräumen im Sinne von Jugendzentren verfolgt die Stadtverwaltung ein dezentrales Konzept, welches unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Daten eine gute Erreichbarkeit für junge Menschen vorsieht. Die Schaffung von autonom betriebenen Jugendräumen wird so weit wie möglich unterstützt.

 

Die folgende Antwort bezieht sich auf Jugendräume im Sinne von Jugendplätzen

 

Zu Frage 1:

Grundlage ist die Spielflächen-Bedarfsermittlung des Sachgebiets 51.41, Spielplatzangelegenheiten und Beteiligungen. Auf der Grundlage von statistischen Daten, die von Referat 0120 zur Verfügung gestellt werden, wird der Spielflächenbedarf in Einwohner/m² errechnet. Ansatzwerte sind die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung und die Wohndichte. Das berechnete Gebiet ist der zugehörige Spielplatzbezirk lt. Spielplatzplan. Die errechnete Spielfläche für Kinder und Jugendliche bestimmt dann Anzahl und Größe der Spielplätze.

 

Zu Frage 2:

Im Stadtbezirk 322 sind an den vorhandenen Jugendplätzen keine Neugestaltung vorgesehen, die eine Jugendbeteiligung erfordern würden. Allerdings bedarf es auf einigen Plätzen Instandsetzungsmaßnahmen bzw. eines 1:1-Ersatzes von Ausstattungselementen. Dies betrifft die Plätze Bolzplatz Mark-Twain-Straße, Bolzplatz Wiesental und Jugendplatz Heideblick.

 

Zu Frage 3:

Im Baugebiet Wenden West 1. und 2. Bauabschnitt werden für alle neuen Spiel- und Jugendflächen Beteiligungsaktionen durch 51.41 Spielplatzangelegenheiten und Beteiligungen geplant und durchgeführt.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise