Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22550-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaik auf Freiflächen im Bezirk 322
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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28.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 14.11.2023 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein gesamtstädtisches Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV). Ziel des Konzepts ist es, geeignete Potenzialflächen für FF-PV-Anlagen zu ermitteln. Im Vordergrund stehen dabei unter die Privilegierungstatbestände nach § 35 BauGB fallende Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes (mit mindestens zwei Hauptgleisen) sowie weitere Flächen außerhalb der privilegierten Bereiche.
zu Frage 1
Flächen im Bereich der A 391 und der A 2 fallen gemäß § 35 (1) Nr. 8b BauGB als Bundesautobahnen unter den Privilegierungstatbestand für FF-PV-Anlagen im Außenbereich: Grundsätzlich sind FF-PV-Anlagen in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine überschlägige Prüfung möglicher entgegenstehender öffentlicher Belange erfolgt im Zuge der FF-PV-Konzepterstellung. Erst nach dessen Fertigstellung (voraussichtlich Anfang 2024) werden Aussagen zu möglichen Potenzialflächen im gesamten Stadtgebiet – somit auch im Stadtbezirk 322 – getroffen werden können.
Das Konzept wird den zuständigen Gremien im Frühjahr 2024 zum Beschluss vorgelegt.
zu Frage 2
Es wurden bislang noch keine FF-PV-Anlagen im Stadtbezirk 322 genehmigt. Die Verwaltung hat keine Kenntnis über private Grundstücksverkäufe/-verpachtungen bzw. die beabsichtigten Nutzungen.
zu Frage 3
Wie in der Anfrage dargelegt, wurde die zu installierende Leistung für das gesamte Stadtgebiet im Rahmen des IKSK ermittelt. Die Zahlen werden nicht auf die einzelnen Stadtbezirke heruntergebrochen.
