Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22971

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von

5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Träger von Projekträumen erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ateliers und Projekträumen der freien Kunstszene“, die am 19.09.2023 durch Ratsbeschluss (Drs. Nr. 23-21749) in Kraft trat. Es steht ein Gesamtförderbetrag i.H. von 51.100 EUR im Förderjahr 2024 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über die beabsichtigte Verteilung mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR (s. Anlage). Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

 

Insgesamt nnen nunmehr erstmalig 28 Arbeits- und Projekträume der freien Bildenden Kunstszene im Stadtgebiet von Braunschweig gefördert werden. Es wurden Fördermittel in Höhe von 89.251,56 EUR beantragt.

 

Die im Haushalt zur Verfügung stehenden rdermittel wurden in voller Höhe verausgabt. Die vorgenommenen Kürzungen und die Ablehnungen erklären sich aus der Überzeichnung des Fördertopfes und den begrenzten Fördermitteln. Sechs Anträge werden negativ beschieden. Ablehnungsgründe waren eine fehlende Ausbildung im Bereich Bildende Kunst in Verbindung mit einer im Vergleich zu anderen Antragstellenden weniger aussagekräftigen Ausstellungsvita, sowie eine nicht vorrangige Nutzung der Räume als Arbeitsplatz.

 

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen mussten Kürzungen vorgenommen werden:

Bei Fördergegenstand 1: Einzelateliers: 30%, bei Ateliergemeinschaften: 25%. Anträge für Einzelateliers mit einer deutlich (definiert mit mehr als 500 EUR) unter der Fördergrenze von 2.000 EUR liegenden Antragssumme wurden nicht gekürzt, wenn sämtliche Förderkriterien erfüllt waren. Nur Antragstellende, die im Vergleich eine geringere Ausstellungstätigkeit vorweisen konnten und keine Neuabsolventinnen oder -absolventen waren, erfüllten das Kriterium Entwicklungspotenzial (RL 9.3) nicht und wurden daher zusätzlich gekürzt.

Im Fördergegenstand 2: Projekträume der freien Kunstszene betrug die pauschale Kürzung 37%. Nur ein Antrag erhielt die volle Fördersumme, da dieser bei einer   im Vergleich   deutlich geringeren Antragssumme eine doppelt so hohe Veranstaltungsdichte vorweist und ein Vermittlungskonzept eingereicht hat; der Antrag weist somit ein insgesamt überdurchschnittlich hohes Maß an Professionalität und Sichtbarkeit auf.  


Die Präambel der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ateliers und Projekträumen der freien Kunstszene“ erachtet die Gruppe der Neuabsolventinnen und -absolventen der HBK Braunschweig als besonders bedeutsam für die Entwicklung der Kunstszene in der Stadt Braunschweig. Der Anteil dieser Gruppe innerhalb der geförderten Atelierräume beträgt 52%. Als Neuabsolventen wurden jene Antragstellende definiert, deren Studienabschluss bei Antragstellung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Dementsprechend wurde dieses Kriterium im Rahmen der Antragsentscheidung besonders gewürdigt.

Eine ausführliche Darstellung der Kriterien der Entscheidungen zu den Förderanträgen – insb. vor dem Hintergrund des überzeichneten Fördertopfes – ist am Ende der in der Anlage beigefügten Entscheidungsübersicht dargestellt.

 

Das Förderprogramm wird für die Förderperiode 2025 zum 30. September 2024 erneut ausgeschrieben. Es erfolgt eine stetige Evaluation sowie eine Unterrichtung des AfKW. 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise