Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22595-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Notfallregister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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29.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.11.2023 [23-22595] wird wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich teilt die Verwaltung das Ziel, und setzt hierfür zuletzt - auch im interkommunalen Vergleich - deutlich ausgeweitete Ressourcen ein, im Katastrophenfall hilfebedürftige Personen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen möglichst gut zu unterstützen. Gerade bei länger andauernden und schwerwiegenden Notfällen wie größeren Stromausfällen sind die Handlungsmöglichkeiten im Verhältnis zu den entstehenden Hilfeleistungsbedarfen jedoch stark begrenzt. Daher appellieren alle für den Katastrophenschutz zuständigen Organisationen regelmäßig auch an die private Notfallvorsorge (siehe z. B. https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html, https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/feuerwehr/berufsfeuerwehr/planende-gefahrenabwehr/bevoelkerungsschutz/sorgen-sie-vor....php).
Das in der Anfrage thematisierte Notfallregister wäre unterdessen nur dann eine sinnvolle Einrichtung, wenn seine Daten stets aktuell und verlässlich wären. Andernfalls würden im Notfall dringend anderweitig benötigte knappe Ressourcen falsch zugeordnet. Außerdem könnte mit Eintragung in das Register eine nicht zu erfüllende Erwartungshaltung entstehen, dass im Notfall, ggf. sogar ohne eigenen Notruf, eine Versorgung erfolgt. Aufbau, ständige Pflege und Betrieb eines Notfallregisters würden zudem hohen Aufwand erfordern, so dass dies sinnvollerweise von der staatlichen Verwaltung statt von einzelnen Kommunen betrieben werden müsste. Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung nicht möglich, Aussagen zu eventuellen Kosten treffen.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Über ein Register zum angefragten Zweck verfügt die Verwaltung nicht.
Zu Frage 2:
Derzeit ist die Einführung eines entsprechenden Notfallregisters für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus oben genannten Gründen nicht geplant, da ein solches Register zu keinem Zeitpunkt den aktuellen, akuten Hilfeleistungsbedarf in einer Krise darstellen kann und unter Umständen zu einer Bindung von Hilfeleistungspotentialen führt. Hinzukäme, dass das Register, da internetbasiert, in einem Blackout-Fall nicht erreichbar und damit nicht einsehbar wäre.
Die beste Krisen-Vorsorge ist die individuell-persönliche Vorsorge eines jeden Einzelnen, der so genannte Selbstschutz, welcher sich auch im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes wiederfindet. Dies gilt insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und besonderen Bedarfen. Hier ist der Ansatz der Verwaltung, im Vorfeld durch geeignete Materialien und Informationen, die Bürgerinnen und Bürger zur Eigenvorsorge zu animieren und damit einen Beitrag zur Unterstützung der Bevölkerung zu leisten.
