Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22105-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sternenstadt Braunschweig! Kampf gegen Lichtverschmutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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01.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt vom 20. September 2023 (Drs. 23-22105) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung
Licht gehört gemäß § 3 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den Immissionen und gem. § 3 Abs. 3 BImSchG zu den Emissionen i. S. des Gesetzes. Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen.
Der Gesetzgeber hat bisher keine Regelungen zur Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsgrenzen für Lichtimmissionen erlassen und auch nicht in Aussicht gestellt.
Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt.
In der Licht-Richtlinie wird insbesondere die Beurteilung und Messung der Raumaufhellung in geschlossenen Räumen betrachtet.
Darüber hinaus enthält die Licht-Richtlinie jedoch auch Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere – insbesondere auf Vögel und Insekten – und Vorschläge zu deren Minderung.
Die negativen Auswirkungen von künstlicher Beleuchtung auf Insekten sowie Vögel und Fledermäuse sind durch wissenschaftliche Studien belegt und werden im Hinblick auf das Insektensterben sowie die Abnahme der Vogel- und Fledermausarten bzw. deren Individuenzahlen bei Beleuchtungsprojekten der Verwaltung stets beachtet. Grundsätzlich sind Beleuchtungsanlagen aus naturschutzfachlicher Sicht zu vermeiden bzw. sofern nicht vermeidbar, auf ein Minimum zu reduzieren.
Dieser fachliche Grundsatz hat auch Eingang in das städtische „Gestaltungskonzept Beleuchtung“ (Drs. 19-11218) gefunden. Danach ist eine Beleuchtung von insbesondere Stadtparks und Grünräumen nur in sehr eingeschränkten Umfang als Orientierungsbeleuchtung vorgesehen bzw. es wird in Gänze auf Beleuchtung verzichtet.
Bei der Betrachtung der Lichtimmissionen sind darüber hinaus auch die gesetzlichen Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht von Straßen, Wegen und Plätzen zu beachten.
Die öffentliche Beleuchtung dient der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und der Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer während der Dunkelheit. Die Lichtpunkthöhe, der Lichtpunktabstand und der Lichtpunktstandort sind in Normen und Richtlinien (DIN 13201-1, DIN 67523, DIN 675284) erfasst und unterliegen fachplanerischen Aspekten und werden im Einzelfall ermittelt. Bis auf die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen haben diese Richtlinien keine gesetzliche Grundlage.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen lichttechnischen Parameter wird in dem Gestaltungskonzept Beleuchtung auch die räumliche und atmosphärische Wirkung der Lichtpunktanordnung betrachtet und dabei das jeweilige Straßenraumprofil berücksichtigt.
Das Gestaltungskonzept Beleuchtung enthält darüber hinaus auch lichtökologische Gesichtspunkte.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes (Herbst 2019) waren knapp 25.900 insektenfreundliche Leuchten installiert, was einem Anteil von 86% der öffentlichen Beleuchtung im Stadtgebiet entsprach. Diese Zahl beinhaltete sowohl Natriumdampfhochdrucklampen als auch LED-Leuchten. Die Zahl der LED-Leuchten im Stadtgebiet umfasste seinerzeit 4000 Leuchten.
Aktuell sind bereits 6745 LED-Leuchten installiert. Davon verfügen 4119 LED-Leuchten über eine Nachabsenkung von ca. 40 Prozent.
Die zukünftige Umrüstung nach lichtökologischen Aspekten beinhaltet allgemein die Verwendung von Leuchten, die möglichst ausschließlich den zu beleuchtenden Bereich ausleuchten und damit kein Licht nach oben abstrahlen. Außerdem sind die Leuchten nach oben abgeschirmt und ziehen damit nicht, wie beispielsweise Kugelleuchten, ringsherum nachtaktive Insekten an. Darüber hinaus ist die Lichtfarbe im Gestaltungskonzept Beleuchtung auf warmweiß mit max. 3000 Kelvin festgelegt. Diese Lichtfarbe hat für Insekten eine besonders niedrige Anziehungskraft.
Neben den genannten Artenschutzgründen tragen diese Leuchten auch zu einer Energie-und Kostenersparnis bei und stellen einen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1.)
Wie vorstehend dargestellt, werden von der Verwaltung durch das Gestaltungskonzept Beleuchtung bereits viele Belange umgesetzt, die auch die in der Anfrage Drs. 23-22105 dargestellte Richtlinie der Stadt Fulda betrachtet.
Für einen Beitritt zur Dark-Sky-Community wäre die Entwicklung eines Projektes erforderlich, das über das bereits bestehende Gestaltungskonzept Beleuchtung hinausgeht. Da dieses bisher den öffentlichen Bereich beinhaltet, müsste eine ganzheitliche Lösung unter Einbeziehung der privaten Beleuchtung verfolgt werden. Dies würde unter anderem bedeuten, auf alle Grundstückseigentümer*innen und Gewerbetreibenden zuzugehen, die jeweiligen Daten auszuwerten und eine entsprechende Richtlinie zu erstellen, die eine Zertifizierung durch die Dark-Sky-Community ermöglicht.
Bei einem Beitritt zur Dark-Sky-Community wäre daher ein erheblicher personeller Mehraufwand für die Verwaltung zu erwarten. Die Chance, hierbei einen relevanten Mehrwert für die verfolgten Ziele zu erreichen, wird hingegen seitens der Verwaltung aufgrund des bereits bestehenden Konzeptes als gering eingeschätzt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das bestehende Gestaltungskonzept für die öffentliche Beleuchtung weiterhin konsequent umzusetzen und auf einen Beitritt der Stadt Braunschweig als Sternenstadt der Dark-Sky-Community zu verzichten.
Zu 2.)
Auf Grundlage der Recherchen auf der Internetseite der Dark-Sky-Community beläuft sich die einmalige Gebühr für einen Beitritt zur Dark-Sky-Community auf 250 Dollar (siehe https://darksky.org/what-we-do/international-dark-sky-places/dark-sky-places-faq/).
Die Dauer des Verfahrens wird mit einem bis drei Jahren angegeben.
Allerdings würde die Zertifizierung durch die Dark-Sky-Community und die damit verbundene Ausweitung des bestehenden Konzeptes auf den privaten Bereich einen personellen Mehraufwand und damit eine finanzielle Mehrbelastung für die Verwaltung bedeuten. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort zu Frage 1.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Stadt Fulda beinhaltet eine Mitgliedschaft in der Dark-Sky-Community darüber hinaus auch eine wiederkehrende jährliche Berichtspflicht. Hierbei wären u.a. die konkret umgesetzten Maßnahmen zu benennen. Auch dies würde einen personellen und damit auch finanziellen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten.
