Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22793
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Grabstätte von Rudolf Wilke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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25.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.
Das seit 1908 bestehende Grabnutzungsrecht an der Ehrengrabstätte von Rudolf Wilke auf dem Hauptfriedhof läuft 2024 ab. Somit bedarf es einer erneuten Entscheidung über die Ehrengrabeigenschaft und den damit zusammenhängenden Nachkauf des Grabnutzungsrechts.
Rudolf Wilke wurde am 27. Oktober 1873 in Braunschweig geboren. Nach einer Ausbildung zum Maler in Braunschweig und München und dem Besuch einer Kunstschule in Paris gehörte Wilke ab 1896 zum engsten Künstlerkreis der in München erscheinenden Zeitschrift „Jugend“, die der Kunstrichtung „Jugendstil“ ihren Namen gab. 1899 wechselte er zur Zeitschrift „Simplicissimus“, deren Mitinhaber er 1906 wurde. Wilke galt als einer der bedeutendsten Karikaturisten seiner Zeit, der Figuren aus allen Gesellschaftsschichten auf‘s Korn nahm. Am 4. November 1908 verstarb Wilke in Braunschweig. „Rudolf Wilke wird eine überragende Bedeutung für den künstlerischen Bereich der Zeichnung zugeschrieben“ (Braunschweigisches Biographisches Lexikon, 1996, S. 657).
Von 1953 bis 1993 wurde von der Stadt Braunschweig der Rudolf-Wilke-Preis an Nachwuchskünstlerinnen und -künstler vergeben.
Die Grabstätte sollte aufgrund der überregionalen Bedeutung Wilkes weiterhin als Ehrengrab der Stadt Braunschweig geführt werden.
Kosten:
Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechts ist ab dem 23. September 2024 erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 897,90 €. Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von 240,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.
