Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-22792

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verlängerung des Ehrengrabstatus für die Grabstätte von Ehrenbürgerin Martha Fuchs und ihrer Tochter Gretel Fuchs auf dem Städtischen Urnenfriedhof Abt./Nr. 33-19 wird bis zum Jahr 2044 zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 1966 wurde die Grabstätte von Frau Martha Fuchs als Ehrengrabstätte ausgewiesen. Die Grabstätte befindet sich auf dem Städtischen Urnenfriedhof Abt./Nr. 33-19. Das Grabnutzungsrecht besteht seit 1. Januar 1987.

 

Martha Fuchs wurde am 1. Oktober 1892 in Grubschütz bei Bautzen geboren und wuchs in einer Arbeiterfamilie auf. 1919 heiratete sie den Redakteur Georg Fuchs, welcher am 1. November 1923 die politische Redaktion der sozialdemokratischen Zeitung „Volksfreund“ übernahm und mit seiner Familie 1923 nach Braunschweig zog. Martha Fuchs arbeitete danach ehrenamtlich in der Armenwaisenpflege.

 

1925 wurde Martha Fuchs zur Stadtverordneten in Braunschweig und 1927 zum Mitglied des Braunschweigischen Landtags gewählt. In beiden Gremien widmete sie sich vornehmlich der Bildungs- und Schulpolitik. Sie war nach dem Tode ihres Mannes 1930 als Gewerbeaufseherin im Braunschweigischen Staatsdienst tätig, bis sie die Nationalsozialisten 1933 zur Niederlegung ihrer politischen Ämter und zur Aufgabe des Berufes zwangen. Die Geheime Staatspolizei verhörte sie mehrfach. Wegen ihrer aktiven Widerstandsarbeit wurde Martha Fuchs am 22. August 1944 verhaftet, in das Lager 21 nach Hallendorf gebracht und war ab 11. Oktober 1944 im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Im April 1945 gelang ihr während eines Überführungsmarsches die Flucht.

 

Trotz der in den Lagern erlittenen schweren gesundheitlichen Schäden setzte Martha Fuchs nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ihre politische Arbeit in Braunschweig fort, wurde im Dezember 1945 Ratsfrau, im Januar 1946 Mitglied des ernannten Braunschweigischen Landtages und im Mai 1946 Ministerin für Wissenschaft und Volksbildung des Landes Braunschweig. Damit war Martha Fuchs die erste Ministerin im westlichen Nachkriegsdeutschland. Nach der Gründung des Landes Niedersachsen wurde Martha Fuchs 1947 Niedersächsische Staatskommissarin für das Flüchtlingswesen. Trotz widriger Umstände gelang es ihr, die Grundlagen für ein eigenständiges Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten zu legen, das 1948 geschaffen, aber anderer Leitung unterstellt wurde. Aufgrund einer schweren Erkrankung musste sie ihr Landtagsmandat niederlegen.

 

Nach erneuter Wahl in den Rat der Stadt 1952 wurde sie 1954 in den Niedersächsischen Landtag und am 27. Mai 1959 zur ersten Oberbürgermeisterin in der Geschichte Braunschweigs gewählt. Dieses Amt hatte sie nach einer Wiederwahl am 7. April 1961 bis zum 14. September 1964 inne. Während ihrer fünfjährigen Amtszeit setzte sie sich erfolgreich für den Wiederaufbau Braunschweigs ein, insbesondere für die Schaffung von Wohnraum, Schulen und Krankenhäusern sowie für den Bau der Stadthalle.

 

Martha Fuchs wurde 1962 mit dem Großen Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und 1964 mit dem Großen Verdienstkreuz des Niedersächsischen Verdienstordens ausgezeichnet. Am 4. November 1964 erhielt sie die Ehrenbürgerwürde der Stadt Braunschweig. Martha Fuchs starb am 8. Januar 1966 in Braunschweig.

 

Es wird die Verlängerung der Ehrengrabeigenschaft um weitere 20 Jahre bis zum Jahr 2044 und der damit verbundene Erwerb des Grabnutzungsrechts vorgeschlagen.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 1. Januar 2025 erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 20 Jahre betragen einmalig 2.482,00 €. Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von 206,47 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.


 

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