Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat die Verwaltung am 14.07.2020 beauftragt zu prüfen, bei welchen Vorlagen die Darstellung der klimatischen Auswirkungen von Beschlüssen des Rates sinnvoll und praktikabel ist (Drs. 20-13805). Nachdem die Verwaltung am 19.01.2021 ein erstes Konzept vorgelegt hatte (Drs. 20-15005), wurde auf die Veröffentlichung eines angekündigten Tools zur Quantifizierung von Klimawirkungen gewartet, mit dem sich die Erwartung verband, die klimatische Auswirkung von Beschlüssen u. a. durch Variantenvergleich transparent darstellen zu können (Sachstandsmitteilung Drs. 21-17534-01).

Seitdem erwies sich zum einen das Tool als nicht praktikabel, zum anderen veränderten sich wesentliche Rahmenbedingungen. Die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität bis möglichst 2030, ein verschärfter Gebäudeenergiestandard und nicht zuletzt Erfahrungen aus anderen Kommunen ließen das ursprünglich anvisierte Vorgehen des quantifizierten Variantenvergleichs nicht mehr sinnvoll erscheinen. Über die Entwicklungen und Hintergründe dieser Einschätzung berichtete die Verwaltung in Drs. 23-20645-01.

Zur Erarbeitung einer Klimawirkungsprüfung wurden verwaltungsinterne Workshops mit den betroffenen Organisationseinheiten durchgeführt. Ziel war ein angemessenes Verhältnis von Aufwand zu Nutzen zu eruieren und auch die Erfahrungen anderer Kommunen einfliesen zu lassen.

Es sollte ein übersichtliches Verfahren entwickelt werden, welches im Falle keiner oder positiver Auswirkungen der Klimawirkungsprüfung nur wenige Erläuterungen abfragt. Im Falle negativer Auswirkungen sollen hingegen übersichtliche Prüberlegungen an- und dargestellt werden, warum trotz negativer Auswirkungen eine Umsetzung erfolgen soll.

Es wurden verschiedene Ansätze verfolgt, um die Frage nach den Konsequenzen aus negativen Prüfergebnissen zu thematisieren, wie sie u. a. bei jedem Bauvorhaben aufgrund der grauen Energie zu erwarten sind.

Ursprünglich erschien es sinnvoll eine Klimawirkungsprüfung auf die Themenfelder Gebäude/Energie sowie Verkehr/Mobilität zu fokussieren. Diese entsprechen den Sektoren, die in der Treibhausgasbilanz der Stadt besonders relevant sind. Die Einschätzung der Klimawirkungen - keine/neutral, positiv, negativ sollte anhand einfacher Leitfragen erfolgen.

Auch bei im Gesamtergebnis negativer Bewertung können im Detail große Unterschiede hinsichtlich der Berücksichtigung des Klimaschutzes vorliegen. Das gilt insbesondere bei neuen Baugebieten und Gebäuden, die aufgrund des langjährig zusätzlichen Wärme- und Strombedarfs zu einem stets negativen Prüfergebnis führen. Wie ein Gebäude oder ein Baugebiet geplant wird, hat großen Einfluss auf die entstehenden Emissionen.

Der o. g. Fokus auf die regelmäßig klimarelevante Themenfelder Gebäude/Energie sowie Verkehr/Mobilität sieht die Verwaltung auch weiterhin als richtig an. Jedoch ist die Klimarelevanz in diesen Bereichen mittlerweile bereits im Wesentlichen durch die Leitlinie klimagerechter Bauleitplanung, den Beschluss zum klimagerechten Bauen (Drucksache 22-18907) als KfW 40-NH weit über den gesetzlichen Mindestvorgaben und im anstehenden Prozess des Mobilitätsentwicklungsplanes bereits integraler Bestandteil. Durch die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität bis möglichst 2030 wird das Handeln der Verwaltung in Sachen Klimaschutz bereits vorfestgelegt und wird durch den halbjährlichen Bericht zum Fortschritt der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 auch transparent.

 

Da es bei Neubauvorhaben im Hoch- wie im Tiefbau in der Sache selbst liegt, dass die dafür benötigte „graue“ Energie die jeweilige Treibhausgasbilanz grundsätzlich vorbelastet, steht nach der Entscheidung zur Notwendigkeit des Vorhabens selbst (Sanierung/Neubau von Schulen und Kitas oder Ausweisung von Wohnbauflächen etc. ) das Wie im Vordergrund. Wie ein Gebäude oder ein Baugebiet geplant und mit Energie versorgt wird, hat großen Einfluss auf die entstehenden Emissionen. Genau diese Frage wird sowieso in jedem Einzelfall durch die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität bis möglichst 2030 bereits fokussiert und entsprechend durch die Planungen der Verwaltung zu berücksichtigen sein. Eine Kontrolle und Einschätzung durch die Gremien ist hier im Rahmen der jeweiligen Beschlussvorlagen grundsätzlich bereits datailliert möglich.

 

Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, keine weitere Darstellung klimatischer Auswirkungen von Beschlüssen einzuführen. 

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