Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22210
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen sowie der Träger von Schulkindbetreuungseinrichtungen; Inflationsausgleich nach dem TVöD-Abschluss 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Förderung nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) sieht u. a. vor, dass die Grundpauschale jährlich um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen im Erziehungsdienst nach TVöD verändern, dynamisiert wird. In der Vergangenheit wurden Einmalzahlungen nach dem TVÖD (früher BAT) nicht in die Dynamisierung eingepreist, da es sich im Regelfall um geringfügige Zahlungen handelte, die nur für einen Monat erfolgten. Eine grundsätzliche Veränderung des Verfahrens ist nicht beabsichtigt.
Analog der Förderung nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) werden auch die Förderpauschalen für die Schulkindbetreuungseinrichtungen laut der Anlage zum Ratsbeschluss vom 2. Mai 2007 jährlich entsprechend der für den öffentlichen Dienst ausgehandelten Tarifverträge angepasst.
Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen beinhaltet für die Jahre 2023 und 2024 u. a. einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 € je vollzeitbeschäftigter Fachkraft.
Die Sonderzahlung dieser Tarifverhandlung hat damit andere Dimensionen als bisherige Einmalzahlungen, da durch diese Zahlungen die Vereinbarung einer prozentualen Tariferhöhung überbrückt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Entsprechend der Festlegungen in den Grundsätzen zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen (Anlage zum Ratsbeschluss vom 21.12.2004) sind Vergütungszahlungen in Anlehnung an den BAT (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) – mittlerweile ersetzt durch den TVöD – Zuwendungsvoraussetzungen für den Erhalt einer städtischen Förderung. Insoweit erfolgt bei einem Großteil der Träger verpflichtend auch die entsprechende Zahlung des festgelegten Inflationsausgleichs an das beschäftigte Personal, obwohl bisher keine Deckung dieser Zusatzkosten in der städtischen Förderung berücksichtigt ist.
Es ist vorgesehen, dass der Inflationsausgleich für den in der städtischen Förderung berücksichtigten Personalbedarf maximal in dem Umfang erstattet wird, in dem die Träger diesen tatsächlich an ihre Mitarbeitenden leisten. Hierfür ist ein Antragsverfahren vorgesehen.
Am Beispiel einer Kindergarten Ganztagsgruppe könnte somit die Erstattung einer Inflationsausgleichszahlung von bis zu 9.540 € abzüglich Trägereigenanteil beantragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die z. Zt. geförderten 334 Gruppen (Stand Sommer 2023) ermittelt sich für die im Rahmen der PAM-Förderung berücksichtigten Personalanteile für 2023 ein voraussichtlicher zusätzlicher Bedarf von knapp 2,395 Mio. €, für 2024 sind ca. 0,412 Mio. € für den Inflationsausgleich erforderlich.
Für die z. Zt geförderten 242 Schulkindbetreuungs- und KoGS-Gruppen ermittelt sich rechnerisch ein zusätzlicher Bedarf von rund 360.000 € für 2023 und 120.000 € für 2024.
Sollten Träger die Zahlungen des Inflationsausgleichs nicht oder nur in geringerem Umfang an ihre Mitarbeitenden leisten, reduziert sich der Aufwand entsprechend.
Die Finanzierung des Inflationsausgleichs erfolgt über die Bildung von Haushaltsresten des
Jahres 2022 und 2023 des Fachbereichs 51.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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100,7 kB
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