Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22285
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlordnung des Jugendparlamentes Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen); 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ratsbeschluss 23-20921 vom 16.05.2023 sieht die Gründung eines Jugendparlaments vor, das ein zentrales Instrument zur Stärkung der Jugendbeteiligung in der Stadt Braunschweig darstellt. Um den Wahlprozess des Jugendparlaments festzulegen, ist es notwendig eine Wahlordnung zu etablieren.
Die Wahlordnung für das Jugendparlament wurde in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren (AG Jugendparlament, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Referat 0120, Datenschutzkoordination FB Kinder, Jugend und Familie und dem Rechtsreferat) und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgearbeitet. Sie legt die Verfahrensweisen und Abläufe für die Wahl der Mitglieder des Jugendparlaments sowie für dessen zukünftige Arbeit fest.
Die Wahlordnung und die Anlagen 1-3 enthalten die notwendigen Dokumente, Formulare und Prozessbeschreibungen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Wahl und des Jugendparlaments von entscheidender Bedeutung sind. Gestalterische und redaktionelle Änderungen der Anlagen 1-3 können jederzeit durch den Fachbereich Kinder- Jugend und Familie angepasst werden.
Die vorliegende Wahlordnung soll zunächst in dieser Form beschlossen werden, um die erste Wahl des Jugendparlaments mit den darin genannten Terminen durchführen zu können. Im Anschluss daran ist eine der ersten Aufgaben der Mitglieder des Jugendparlamentes, die Jugendparlamentssatzung zeitnah zu erarbeiten. Diese enthält grundlegende Bestimmungen für die Wahl und die Tätigkeit des Jugendparlamentes, insbesondere die Integration in die städtische Gremienarbeit. Eine angepasste Wahlordnung soll dann integrativer Bestandteil der Satzung werden, die vom Rat zu beschließen ist.
Die Annahme dieser Wahlordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Beschlusses zur Erweiterung der Jugendbeteiligung in Braunschweig. Sie ermöglicht die Schaffung eines demokratischen und rechtlich fundierten Rahmens für das Jugendparlament.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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145,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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8,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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