Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Entgeltsatz des KJSH wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 auf 558,01 € täglich festgelegt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zukünftig im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung die Entgelte der städtischen Jugendhilfeeinrichungen, das Kinder- und Jugendschutzhaus mit seinen Wohngruppen Ölper, Hebbelstraße, den Betreuungsangeboten für unbegleitete minderjährige Ausländer (umAs), Außenstelle Hotel Nord und Hotel Vienna, sowie der Integrationshilfe für junge Erwachsene und weitere, auch zukünftig entstehende Hilfeangebote regelmäßig anzupassen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Entgelt des KJSH Ölper wurde zuletzt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf
220,00 € täglich festgelegt.

 

Der derzeitige Entgeltsatz bildet die tatsächlichen Kosten nicht ab.

 

Dies macht eine Neukalkulation insbesondere deshalb erforderlich, weil bei Belegung durch andere örtlich zuständige Träger kein entsprechender Ertrag dem tatsächlichen Aufwand gegenübersteht. Alle umliegenden Angebote sind deutlich teurer als das Braunschweiger KJSH. Ein Beibehalten des jetzigen zu geringen Entgeltsatzes führt regelmäßig dazu, dass die Erstattungen, sei es durch fremde öffentliche Träger oder durch das Land bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, deutlich niedriger als der Aufwand ausfallen und die städtischen Finanzen belasten.

 

Die Kalkulation des Tagessatzes wurde analog der Vorgehensweise bei stationären Angeboten gem. § 78 f SGB VIII in Verbindung mit dem Niedersächsischen Rahmenvertrag von freien Trägern vorgenommen (s. Anlage 1).

 

Um zukünftig kurzfristig auf Neuerungen zu reagieren und damit eine höhere Refinanzierungsquote zu generieren, wird vorgeschlagen, die städtischen Angebote zukünftig nach Bedarf (in der Regel einmal jährlich), als laufendes Geschäft der Verwaltung anzupassen und hierüber dem Jugendhilfeausschuss über eine Mitteilung auch außerhalb von Sitzungen zu berichten. Dies ermöglicht den Mitgliedern des JHA einen aktuellen Überblick – insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsberatungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den neuen Entgeltsatz wird sichergestellt, dass bei Inanspruchnahme durch andere Kommunen eine aufwandsgerechte Beteiligung erfolgt. Gleiches gilt für Erstattungen des Landes. Etwaige Haushaltsentlastungen sind abhängig von der Belegungsstruktur und können derzeit nicht genau beziffert werden.

 

Die Erhöhung des Entgeltsatzes führt zu einer Aufwandserhöhung um 1.184.390 € auf dem PSP 1.36.3630.11.01, der eine Ertragserhöhung auf dem PSP 1.36.3670.01.01 in gleicher Höhe gegenübersteht. Das bedeutet im Ergebnis einen Gesamtaufwand in Höhe von 1.955.000 €.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise