Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Förderung gemäß Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) wird wie folgt angepasst:

 

  1. Die Förderpauschalen im Rahmen der Förderung von integrativen Gruppen (bisherige Angebotsform Integrationsgruppe) nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) entsprechen ab dem 1. Januar 2024 der Förderung für die korrespondierenden Regelgruppen (VI der Anlage 1 des Ratsbeschlusses vom 21. Dezember 2004 – Grundsätze zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen)

 

  1. Die in Anlage 1 aufgeführten redaktionellen Änderungen werden beschlossen und treten rückwirkend zum 1. August 2021 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

 

Für Kindertagesstätten mit Gruppen, in denen Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in einer Gruppe gefördert werden, wurde am 6. Juli 2023 die Aufnahme einer neuen Regelleistungsvereinbarung im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für Kinder und Jugendliche beschlossen.

 

Während nach der bisherigen Regelung im Rahmenvertrag[1] nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen für Kinder und Jugendliche

nur die Spitzkosten für die Regelbetreuungszeit des heilpädagogischen Personals abrechenbar waren, werden nach der neuen Regelleistungsvereinbarung pauschaliert auch Verfügungs- und Vertretungszeiten berücksichtigt.

 

Die Stadt Braunschweig hat die bisher nicht förderfähigen Personalkosten für Verfügungs- und Vertretungszeiten des heilpädagogischen Personals in integrativen Kindergartengruppen über die Förderung nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) finanziert. Entsprechend wurden im Vergleich zu einer Regelgruppe erhöhte Verfügungszeiten in Höhe von 8,5 Wochenstunden und höhere Vertretungszeiten von 6,4 Wochenstunden bei Ganztagsgruppen bzw. 5,1 Wochenstunden bei Mittel 2 Gruppen im Rahmen der Personalbedarfsbemessung, die der Förderung zu Grunde liegt, berücksichtigt.

 

 

Mit der Neuregelung der Abrechnungsfähigkeit über die Regelleistungsvereinbarung würde es bei einer weiteren Berücksichtigung der erhöhten Personalbedarfsbemessung zu einer Doppelförderung dieser Stundenanteile kommen.

 

Insoweit ist vorgesehen, die Förderpauschalen für integrative Gruppen auf die Förderung der korrespondierenden Regelgruppen abzusenken. Alle Mehrkosten, die durch die zusätzlichen Aufgaben in integrativen Gruppen anfallen, werden über den Bereich der Eingliederungshilfe im Rahmen der neuen Regelleistungsvereinbarung abgerechnet. Die freien Träger von Kindertagesstätten wurden in einem Gespräch am 8. November 2023 über das beabsichtigte Vorgehen informiert.

 

Zu 2.:

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 6. Juli 2021 das „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ verabschiedet. Das Gesetz sowie die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) sind am 1. August 2021 in Kraft getreten.

Durch die Neugestaltung des Gesetzes wurden die Gesamtstruktur der Regelungsreihenfolge verändert. Die PAM-Förderung wurde insoweit nur hinsichtlich der zitierten rechtlichen Grundlagen aktualisiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Einsparungen, die sich durch die Absenkung der PAM-Förderung ergeben, werden für den Mehraufwand in der Eingliederungshilfe benötigt. Die Mittel werden entsprechend einer internen Umbuchung zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt die Planung auf der korrekten Finanzposition.

 

 


[1] gemäß Anlage 5 - Leistungsvergütungen für andere Leistungsangebote

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Anlagen

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