Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22585
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Wendenring-Nord", HA 143 Stadtgebiet zwischen Feuerwehrstraße, Hasenwinkel, Wendenring und Tunicastraße (Geltungsbereich A) Stadtgebiet südlich der Straße Am Fuhsekanal, Teilfläche des Flurstückes 102/88 in der Flur 4 Gemarkung Rüningen (Geltungsbereich B) Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 zu behandeln.
2. Der Bebauungsplan „Wendenring-Nord“, HA 143, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
In seiner Sitzung am 10.12.2019 hatte der Verwaltungsausschuss die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Hohe Anmeldezahlen sowie mangelnde Kapazitäten verwehren derzeit noch vielen Schülerinnen und Schülern den Unterricht an einer Integrierten Gesamtschule (IGS). Aus diesem Grund hatte die Stadt Braunschweig im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um einen geeigneten Standort zur Realisierung der 6. IGS zu finden. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Studie hatte der Rat der Stadt Braunschweig im darauffolgenden Jahr beschlossen, den Standort „Tunica-Gelände“ für den Bau der neuen IGS zu nutzen.
Eine entscheidende Voraussetzung ist die Tatsache, dass sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet. Das Gelände besitzt kaum städtebauliche Einschränkungen und ist aufgrund seiner Größe für viele unterschiedliche Bebauungskonzepte geeignet. Zudem kann das Tankstellengrundstück am Wendenring mit einbezogen werden, da der bestehende Pachtvertrag zwischen Stadt und Tankstellenbetreiber nicht verlängert wird. Durch diese Grundstückserweiterung zum Wendenring hin kann dort eine Adresse ausgebildet werden.
Die bestehende Tunica-Sporthalle ist baulich abgängig. Sie soll daher im Zuge der Neubebauung abgerissen und durch eine neue Sporthalle ersetzt werden. Damit der Sportbetrieb auch während der Bauphase fortgeführt werden kann, wird der Abriss erst nach Errichtung der neuen Sporthalle erfolgen.
Gegenwärtig gilt auf dem Grundstück der Bebauungsplan HA 65, der eine öffentliche Freifläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Erholungsfläche“ festsetzt. Zur Umsetzung der 6. IGS ist somit eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Vorgesehen ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf. Im Zuge der Planung soll das Planungsrecht im Bereich der neuen Feuerwehr-Leitstelle angepasst werden. Die über das Gelände verlaufende Nord-Süd-Wegeverbindung zwischen Ringgleis und Innenstadt wird über ein Wegerecht gesichert. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die durch den Bebauungsplan überplanten Flächen der aktuell rechtsverbindlichen Bebauungspläne „HA 65“ und „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, treten in den überplanten Bereichen außer Kraft.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 09.06.2023 bis 14.07.2023 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 12.09.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 06.10.2023 bis 07.11.2023 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Wendenring-Nord“, HA 143, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
930,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
828,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
316,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
170,4 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
570,7 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
166,8 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
139,6 kB
|
