Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22663-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion 23-22663 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung orientiert sich bei der Schaffung von Wohnraum insbesondere an dem im September 2023 vom Rat beschlossenen Wohnraumversorgungskonzept (WRVK, Drs. 23-22025). Im WRVK werden die Bedarfe und ihre Herleitung in unterschiedlichen Wohnungsteilmärkten vom Gutachter dargestellt, u. a. im Bereich der sozialen Wohnraumversorgung und dem studentischen Wohnen.

 

Dies vorausgeschickt werden die Frage wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Die Verwaltung orientiert sich an dem Wohnraumversorgungskonzept und setzt die prognostizierten Trends und Empfehlungen des Gutachters um.

 

zu 2.

Die Entwicklung von Wohngebieten der Stadt wird seitens der Verwaltung über städtebauliche Verträge sowie das Instrument der Konzeptvergaben gesteuert.

 

zu 3.

Nach dem aktuellen Wohnraumversorgungskonzept fehlen insbesondere preisgünstige, barrierearme bzw. -freie Wohnungen, kleine Wohnungen für ein bis zwei Personen (50 bis 65 m²) sowie familiengerechte Wohnungen (mindestens 4 Zimmer). Große Wohnungen werden nicht nur von Familien nachgefragt, sondern auch von studentischen Wohngemeinschaften. Sie stehen in Konkurrenz zu den Familienhaushalten. Bei mittleren Wohnungsgrößen zwischen 65 und 80m² zeigt sich eine ausgeglichene Marktlage, hier nähern sich Angebot und Nachfrage an.

 

Beim studentischen Wohnen besteht lt. der Aussage des Gutachterbüros im WRVK zum Ausgangspunkt der Prognose noch ein kleinerer Bedarf an Studentenwohnungen. Der Bedarf dieser Zielgruppe wird jedoch aller Voraussicht nach in quantitativer Hinsicht nicht mehr zunehmen. Allerdings ist dem steigenden Wunsch nach bezahlbaren Wohnungen mit modernen Wohnqualitäten mit Blick auf die Modernisierung vorhandener studentischer Unterkünfte bzw. Wohnheime Rechnung zu tragen.

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