Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt, die Erleichterungsregelungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 nach § 1 Abs.1 Nrn. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) anzuwenden; vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den niedersächsischen Landtag.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass der Neuregelung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sind die mit Stand Juli 2021 rund 5.100 fehlenden kommunalen Jahresabschlüsse in Niedersachsen, deren notwendigerweise zügige Aufarbeitung mit den aktuell rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erreicht werden kann.

 

Ohne Erleichterungen wird es den Kommunen nach Auffassung sowohl der ministeriellen als auch der kommunalen Ebene nicht gelingen, kurz bzw. mittelfristig alle offenen Jahres-abschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Neben den bereits vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten der Kommunalaufsichtsbehörden sollen nun Erleichterungen für die Kommunen geschaffen werden.

 

Durch diese Erleichterungen kann nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des NBKAG von der Erstellung folgender Unterlagen abgesehen werden:

 

1. einem Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG und seinen beizufügenden Anlagen wie der Rechenschaftsbericht, Anlagenübersicht, Schuldenübersicht, Rückstellungsübersicht, Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

 

2. die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO.

 

 

 

Die Stadt Braunschweig ist bisher nicht in der Situation, dass eine Genehmigung der Haushaltssatzung mit Auflagen verbunden ist. Der Jahresabschluss 2020 wurde am 22. November 2022 vom Rat beschlossen.

 

Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf kann durch Beschluss des Rates bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 davon abgesehen werden, den Anhang zu erstellen und die Teilergebnisrechnungen und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte aufzustellen. Dies stellt eine tatsächliche Arbeitserleichterung r die bei der Stadt Braunschweig noch aufzustellenden Jahresabschlüsse 2021 und 2022 dar. Die Verwaltung sieht deshalb vor, die Übergangsregelung nach Beschlussfassung des Gesetzes anzuwenden.

 

Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des NBKAG wurde am 19. Oktober 2023 an die Landtagspräsidentin zur Beschlussfassung im Landtag übermittelt.

Der zuständige Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 23. November 2023 beschlossen, die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

Mit dem HVB-Schreiben Nr. 440 / 2023 (Anlage 1) wurden die Kommunen um Stellungnahme bis zum 4. Januar 2024 gebeten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine erneute Stellungnahme entbehrlich.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise