Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22603-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünes Licht für die Abschaffung der Bettelampeln?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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06.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 17.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1): In Braunschweig befinden sich 125 Lichtsignalanlagen mit Anforderungstastern (s. Anlage). An 19 dieser 125 Lichtsignalanlagen befinden sich Anforderungstaster für den Radverkehr. In vielen Fällen dienen die Taster dazu, Fußgängern und Radfahrern optimierte und zusätzliche Freigabezeiten einzuräumen.
Zu 2): Der Rat hat am 14.07.2020 mit der Drucksache 20-13342-02 die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ und damit eine umfangreiche Förderung des Radverkehrs bis zum Jahr 2030 beschlossen. Mit dem Ziel 6 „Wartezeit an Ampeln verkürzen“, damit verbunden die Maßnahme 14 „Anforderungsampeln für Radverkehr nach Möglichkeit abschaffen“, werden Anforderungsampeln für den Radverkehr daraufhin überprüft, ob eine Freigabe ohne Anforderung, eine automatische Detektion oder ein vorgezogener Anforderungstaster möglich und sinnvoll sind. Die Regellösung soll eine Freigabe ohne Anforderung sein. Zur Prüfung, ob Anforderungstaster gänzlich abgeschafft oder z. B. durch eine Radardetektion ersetzt werden können, sind diverse Faktoren zu beachten.
So muss zur Detektion ein gerader Streckenverlauf sowie eine definierte Fläche vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, werden für den Radverkehr „vorgezogene Anforderungstaster“ geprüft und ggf. nachgerüstet. Zur Integration der erforderlichen Freigabezeit für den Radverkehr in den Regelumlauf sind u. a. die ÖPNV-Beschleunigung sowie die Koordinierung der Lichtsignalanlagen untereinander zu beachten.
Generell ist das Prinzip der Anforderung somit nicht zu verwerfen, da mit der Detektion die Möglichkeit zum Tausch von Signalphasen sowie eines Doppelanwurfs in Schwachlastzeiten (2 x Grün in einem Umlauf) besteht, wodurch Wartezeiten deutlich reduziert werden können.
Zu 3): Die Umsetzung wird sukzessiv erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,2 kB
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