Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22718

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023/2024 (DS.-Nr. 23-20805) wurde in der Ratssitzung am 21. März dieses Jahres erstmalig ein Doppelhaushalt für Braunschweig beschlossen. Ziel eines Doppelhaushaltes ist es, eine nachhaltige und strategische Finanzplanung zu ermöglichen. Deshalb hatten sich die Fraktionen von CDU und FDP bereits in der Vergangenheit für einen solchen Schritt ausgesprochen und hatten das Einlenken der rot-grünen Ratsmehrheit in dieser Frage daher außerordentlich begrüßt. Gleichwohl steigen mit der Ausdehnung des konkreten Planungs- und Ermächtigungszeitraums auch die Planungsunsicherheiten im Vergleich zu einem regulären einjährigen Haushaltsentwurf – und selbst bei diesem hat es in den zurückliegenden zehn Jahren regelmäßig Abweichungen zwischen Plan und Abschluss im hohen zweistelligen Millionenbereich gegeben.

Unsicherheitsfaktoren wie die konjunkturelle Entwicklung (mit ihren Auswirkungen u.a. auf die Steuereinnahmen), unvorhergesehene Krisen und zusätzliche Be- sowie Entlastungen verlangen stärker nach einer unterjährigen Steuerung des Doppelhaushaltes. Vor allem in Hinblick auf eine Rekordverschuldung in Höhe von rund einer Milliarde Euro am Ende des Jahres 2027 und der Tatsache, dass – laut Haushaltssatzung 2023/2024 – bereits ab dem kommenden Jahr wieder Kassenkredite im großen Umfang benötigt werden, muss es im städtischen Interesse sein, den Jahresverlauf kritisch im Blick zu behalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Änderungen für die Haushaltsplanung ergeben sich aus der Steuerschätzung von Anfang November 2023?

2. Welche maßgeblichen Änderungen beim Doppelhaushalt 2023/2024 ergeben sich auf der Ausgabenseite?

3. Inwiefern hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches zu einem Fehlbetrag im Bundeshaushalt von 60 Milliarden Euro führt, unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Einnahmensituation der Stadt Braunschweig?  

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