Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22694

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Unsere Gruppe erreichte kürzlich ein Schreiben eines Rollstuhlfahrers, der sich über mangelnde Solidarität mit Rollstuhlfahrern beschwerte und anregte, dass als Zeichen der Solidarität Ampeln mit „Rollstuhlampelmännchen“ installiert werden sollen.[1]

Andere Städte sind im Engagement für Rollstuhlfahrer schon weiter, so legte der Leipziger Stadtrat fest:

„Beim Neubau oder der Erneuerung von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

1) Grundsätzlich sollen zwei hintereinanderliegende Straßenüberquerungen, die durch eine Mittelinsel oder einen Fahrbahnteiler getrennt und mit einer Lichtsignalanlage gesichert sind, in einem Zug gequert werden können.

2) Grundsätzlich soll die Schaltung von Lichtsignalanlagen dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn innerhalb der Grünphase ermöglichen. Hiervon kann nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies zur Bevorrechtigung des ÖPNV oder zur Vermeidung von inakzeptabel langen Umlauf oder Wartezeiten erforderlich ist.

3) Grundsätzlich soll für die Berechnung der Räumzeit für den Fußverkehr nicht mehr vom Standardfall von 1,2 m/s ausgegangen werden, sondern die Räumgeschwindigkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen von 1,0 m/s wird als Regelfall für die Grundeinstellung herangezogen.

4) Grundsätzlich sind in allen Vorlagen für neue oder erneuerte Lichtsignalanlagen die Qualitätsstufen aus der verkehrstechnischen Untersuchung für die Verkehrsarten des Umweltverbundes zur Angebotsqualität (Level of Service) ebenso zu erheben und transparent auszuweisen wie für den motorisierten Individualverkehr.

Als Pilotprojekt für eine besonders fußgängerfreundliche Ampelschaltung wird durch die Verwaltung bis zum IV. Quartal 2023 ein erster Standort für eine Diagonalquerung vorgeschlagen. Bei diesen Kreuzungen werden alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf Grün geschaltet, so dass zu Fuß Gehende bei Grün nicht nur von einer Straßenseite auf die gegenüberliegende wechseln können, sondern die Kreuzung diagonal überqueren können. Bei normalen Ampeln müsste man dagegen für den gleichen Weg zwei Straßen überqueren und in der Regel noch an mindestens einer Fußgängerampel warten.“[2]

Um ein Zeichen für Rollstuhlfahrer zu setzen, fragen wir:

1) Was hält die Verwaltung von der Idee, eine Ampel in Braunschweig mit „Rollstuhlfahrerampelmenschen“ auszustatten?

2) Was hält die Verwaltung von der Idee, das Leipziger Modell mit den vier Maßgaben für rollstuhlgerechte Ampeln auch in Braunschweig umzusetzen?


[1] Rechtlich wäre dies kein Problem; viele Beispiele von Ampeln mit bekannten Persönlichkeiten, Wahrzeichen oder Berufszweigen findet man hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Ampelm%C3%A4nnchen#Darstellungsformen
Es wäre daher auch möglich, Braunschweiger Ampellöwen zu installieren.

[2] www.oekoloewe.de/nachhaltige-mobilitaet-stadtentwicklung-detail/erfolg-leipzigs-ampeln-werden-fussgaengerfreundlich.html 

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Anlagen

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