Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21797-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Grüne vom 8. August 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Verwaltung führt in der Ackerstraße im Bereich der Kita turnusmäßig Geschwindigkeits-kontrollen in beiden Fahrtrichtungen mit den Mess-Kfz durch. In Abhängigkeit von den Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst. Es erfolgten in 2023 bisher 6 Kontrollen, bei denen insgesamt 1.730 Kfz gemessen und 191 geahndete Verstöße (11,04 %) festgestellt wurden.

 

Grundsätzlich finden die mobilen Kontrollen mit den Mess-Kfz an sensiblen Einrichtungen zur Bring- und Abholsituation der Kinder statt. In der Regel beträgt die Messdauer einer Kontrolle durchschnittlich etwa 2 Stunden.

 

Wegen des angeregten längeren Messzeitraumes von mind. 12 Stunden hat die Verwaltung in der Zeit vom 24.08.2023 bis 31.08.2023 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes vor dem Grundstück in der Ackerstraße 19 A erhoben. Für diesen Bereich gilt eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sodass die Messergebnisse differenziert nach der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung wie folgt ausgewertet wurden:


 

Messstelle

Ackerstraße 19 A (Kita)

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 Mo-Fr: 7:00 Uhr - 18:00 Uhr

Zeitraum:

24.08.2023

bis

31.08.2023

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Salzdahlumer Str.

Helmstedter Str.

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

2.563

35

2.166

24

4.729

29

31 bis 40

2.934

40

3.842

43

6.776

42

41 bis 50

1.506

19

2.420

27

3.926

24

51 bis 60

350

5

375

4

725

4

61 bis 70

61

1

41

2

102

1

> 70

11

0

6

0

17

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Messstelle

Ackerstraße 19 A (Kita)

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

                                                                                                                    übrige Zeiten

Zeitraum:

24.08.2023

bis

31.08.2023

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Salzdahlumer Str.

Helmstedter Str.

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

5.749

86

4.138

86

9.887

86

51 bis 60

799

12

623

13

1.422

12

61 bis 70

136

2

58

1

194

2

71 bis 80

22

0

5

0

27

0

81 bis 90

6

0

3

0

9

0

> 90

2

0

2

0

4

0

 

 

6.714

100

4.829

100

11.543

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass an beiden Messstellen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen. Problematisch bewertet die Verwaltung die Messergebnisse im Tempo 30-Bereich. In Fahrtrichtung Salzdahlumer Straße fuhren 35 % der erfassten Kfz vorschriftsmäßig und somit 65 % schneller als erlaubt; in umgekehrter Fahrtrichtung hielten sich 24 % der erfassten Kfz an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 76 % nicht daran.

 

Die Messergebnisse im Tempo 50-Bereich bewertet die Verwaltung dagegen als weitgehend unproblematisch, da die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überwiegend eingehalten wurde. Bei Geschwindigkeitsübertretungen fuhren die meisten jeweils nur bis zu 10 km/h schneller.

 

Die Verwaltung wird daher die mobilen Kontrollen mit den Mess-Kfznftig auch außerhalb der Bring- und Abholzeiten durchführen. Zudem wird der temporäre Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch zukünftig eingeplant.


 

Zu Frage 2:

 

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen (FGÜ) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines FGÜ unter anderem voraus, dass der Fußnger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußngern dort die Straße überquert. Im Bereich der Kita wurden bei einer Zählung am 15.11.2023 in der Spitzenstunde, die in diesem Fall zwischen 7:45 Uhr und 8:45 Uhr lag, 30 querende Fußnger gezählt. Im gleichen Zeitraum durchfuhren 459 Kraftfahrzeuge die Ackerstraße in Höhe der Kita.

 

Die ermittelten Verkehrsstärken liegen demnach außerhalb des möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches gemäß der R-FGÜ, Tabelle 2, die die Anordnung von Fußngerüberwegen rechtfertigen würde.

 

Zudem wurde die Polizei um Stellungnahme zur Notwendigkeit eines FGÜ gebeten. Nach Aussage der Polizei besteht weder eine Gefahren- noch eine Unfalllage, die eine andere Querungssituation notwendig macht.

 

Mithin sind die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ derzeit nicht gegeben.

 

 

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