Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21915-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.08.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

An der genannten Kreuzung gilt – anders als im gesamten restlichen Quartier – ausnahmsweise nicht die rechts-vor-links-Regel. Dies liegt an der dort verkehrenden Buslinie 422. In Tempo-30-Zonen können gem. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise, wenn die Belange des Buslinienverkehrs (stetige Fahrweise, kein Abbremsen vor Einmündungen) es erfordern, das Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) angeordnet werden. Dies ist hier seit dem Jahr der Einrichtung der Tempo-30-Zone in 2006 der Fall und soll auch so beibehalten werden.

 

Zu 2.)

Es wird auf die Drucksache 23-21139-01 vom 22.9.2023 verweisen (Aufnahme eines Geschwindigkeitsprofils und Einsatz einer Geschwindigkeitsanzeigetafel in 2024).

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