Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22255
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform - Fußgängerüberweg für eine sicherere Grundschule in Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee zur Herstellung eines Fußgängerüberweges für eine sicherere Grundschule in Querum angeregt.
„Guten Morgen,
vor der Grundschule in Querum gibt es derzeit keine ausreichend sichere Möglichkeit für Kinder zur Straßenüberquerung.
Die ohnehin beengte Straßensituation wird durch Durchgangsverkehr, mit dem Auto bringende Eltern und den städtischen Schülertransport sehr unübersichtlich und somit gefährlich für die Kinder.
Zusätzlich erschwert wird der Überblick durch eine angrenzende Kreuzung und diverse Einfahrten.
Auch die bemühte Frühaufsicht der Schule kann diese Problematik nicht auflösen.
Daher ist es notwendig einen Fußgängerüberweg vor der Schule über den Eichhahnweg einzurichten und zusätzlich in der angrenzenden Straße Wabenkamp (Richtung alte Kirche) nahe dem Kreuzungsbereich.
Dies würde die Sicherheit der Kinder erheblich erhöhen!
Vielen Dank“
Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte – nach einem positiven Votum des Fachausschusses – eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Zuständigkeit:
Bei dem Eichhahnweg sowie dem Wabenkamp handelt es sich um Straßen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirksrat hinausgeht. Diese Thematik wird daher dem Stadtbezirksrat vorgelegt.
Erläuterung zur Drucksachenart „Mitteilung außerhalb von Sitzungen“ und weiteres Vorgehen:
Die Idee betrifft einen Sachverhalt, der gänzlich in Rechtsvorschriften geregelt ist, sodass hier kein politischer Beschluss gefasst werden kann.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Verwaltungsvorschriften der StVO sowie der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Gemäß dieser sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen, wie der Eichhahnweg und der Wabenkamp eine sind, in der Regel entbehrlich.
Weiterhin kommt die Anordnung von Fußgängerüberwegen erst ab einer vorgegebenen, vorhandenen Verkehrsstärke in Betracht. Dabei werden Fußgängerquerungen und die Kraftfahrzeugverkehrsstärke in der Spitzenstunde betrachtet. Für die Straßen Eichhahnweg und Wabenkamp liegen die der Verwaltung vorliegenden Verkehrsstärken deutlich unterhalb des Bereiches, der die Anordnung eines Fußgängerüberweges ermöglicht oder empfiehlt.
Der Wunsch nach einer sicheren Querung für die Schülerinnen und Schüler ist nachvollziehbar, gerade da es sich sowohl beim Eichhahnweg als auch beim Wabenkamp um nach Schulwegplan ausgewiesene Schulwege handelt. Die Verwaltung sieht im Rahmen der Regelwerke jedoch keine Möglichkeit zur Anlage von Fußgängerüberwegen, da die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Im Eichhahnweg in unmittelbarer Nähe der Einmündung des Wabenkampes und des Einganges der Grundschule ist zudem bereits eine Fahrbahneinengung vorhanden, die das Queren der Fahrbahn erleichtert und die mit ihrer verkehrsberuhigenden Wirkung die Sicherheit der querenden Zufußgehenden deutlich erhöht.
